Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 354)
- Language
- German
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236 25. N i s a n. Man hat bisher wegen begründeter Bedenken das Fleisch von Altena und Wansbeque verboten. Jetzt, da, dank den Bemühungen der Herren H. H., diese Bedenken nicht mehr vorliegen, wird das von R. Haim in Altena und R. Meier in Wansbeque geschlachtete Vieh für erlaubt erklärt; jedoch, laut der mit unseren Fleischlieferanten (nossos obrigados da carne) getroffenen Vereinbarung, darf bis zum 1. Juni dieses Jahres kein Fleisch solcher Tiere gekauft werden, welche von den genannten Schächtern hier geschlachtet worden, sondern lediglich Fleisch, welches der Schächtung in Altena resp. Wansbeque entstammt und sodann hier eingeführt ist. Auch soll bis zum 1. Juni kein Privatmann für seinen Privatgebrauch einen Ochsen im Schlachthause schlachten lassen. Haim Sarucco legt dem Vorstande seine Bedürftigkeit dar. Er bittet, man möge den von ihm der Gemeinde geschuldeten Betrag nur zur Hälfte von seinem Gehalt kürzen; die andere Hälfte möge der Schatzmeister des nächsten Jahres ihm in Anrechnung bringen. Diesem Gesuch wurde stattgegeben. Nachdem der Vorstand vor längerer Zeit alles Tanzen auf Hochzeiten bei 30 Mark Strafe verboten hat, wird bestimmt, dass, von jetzt an, zur Erhöhung der Freude an Festen und auf Hochzeiten (para alegrar |»s festas e despozorios) solche Tänze gestattet sein sollen, bei denen die Männer und Frauen getrennt sind. Zusammen tanzen dürfen nur Verwandte ersten Grades, also der Ehemann mit seiner Ehefrau, der Vater mit seiner Tochter, der Sohn mit seiner Mutter, der Bruder mit seiner Schwester. Alle übrigen Tänze sollen bei der vorerwähnten Strafe von 30 Mark verboten sein. Am Schlüsse heisst es: Der Gebenedeite Gott gebe Seinem Volke stets Veranlassungen zur Freude in Seinem heiligen Dienste! Essebecke oder isekepe genannt) handelt. Daselbst heisst es, dass in einer im Rijksarchiev im Haag vorhandenen Urkunde Isekepe als eine damals neue holländische Kolonie bezeichnet wird.