Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 350)
- Language
- German
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232 tragen sei. Die Massot sollen nach Gewicht verkauft werden* und sind gegen eine vom Schatzmeister Ishac Nahmias auszustellende Anweisung (bilhete) zu verabfolgen. Der Preis sowohl für Massot wie Simorim wird auf 21/2 ß pro Pfund normieft^ Es muss jedoch hierzu das beste Mehl verwendet werden. Den Tudescos sollen die Massot, der Vereinbarung gemäss, zu l*/2 ß; geliefert werden. Am 28. S e b a t. (Uebersetzung.) Die Herren Miguel Gomes Bravo und Moseh Jesurun sollen als Schiedsrichter fungieren und, falls sie sich nicht einigen können, einen Obmann hinzuziehen. Wenn alsdann alle oder zwei von ihnen einen Spruch dahin abgeben, dass Frau Ester Cohen, Witwe des Abraham Acohen und Tochter des Ishac Machoro, ihren genannten Ehemann mit dem Teile beerbt, der ihr von diesem, laut der ihr ausgestellten Ketubä, als Heiratsgut überwiesen worden (dotada), und dass sie diese Forderung an die Erbschaft geltend machen kann, welche ihrem genannten Gatten von Seiten seines sei. Vaters Ishac Cohen zugefallen istr für diesen Fall verpflichtet sich Herr Selomo Acohen, über alles Rede und Antwort zu stehen, was die Herren Schiedsrichter in dieser Sache anordnen; gleichzeitig auch das herauszugeben, was־ er nachweislich von seinem verstorbenen Bruder in Händen hat, und zwar wie wenn solches von dem höchsten Gericht in Israel und von dem Hohen Senate, sowie von dem Reichskammergericht zn Speyer (a Camara imperial de Espira) befohlen wäre. Urkundlich dessen hat er dieses Protokoll in dem Buche der Herren Gemeinde-Deputierten und in deren Beisein unterzeichnet, zm Hamburg am 28. Sebat 5418. gez.: Selomoh Cohen. 3. Adar 5418. Aus von dem Vorstande geheim gehaltenen Gründen wird‘ über Jakob de Vargas der Bann verhängt und nur seinen Hausleuten und dem Beauftragten des Vorstandes gestattet, mit ihm zu reden. Am Schlüsse heisst es: Und Gott entferne das Bös# von seinem Volke! Dieser Bann wird am 7. desselben Monats aufgehoben. Am 14. desselben. Es wird angeordnet, das kein Hazan von der Tebä ein#