Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 349)
- Language
- German
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231 Senado) in hiesiger Stadt hat veröffentlichen lassen, erschien es «dem Vorstande dennoch angemessen, hier ein Gleiches za tun, damit es zur Kenntnis aller gelange: ״Es wird nämlich allen Bewohnern der Stadt verboten, in irgend einer Weise za einem Aufruhr oder einer Erhebung Anlass zu geben. Ein jeder begebe .sich abends früh nach Hause. Palls er durch die Notwendigkeit gezwungen wird, das Haus zu verlassen, darf er keinerlei Waffe mit sich führen; dagegen muss er von einer Laterne begleitet sein, damit man erkennen kann, wer er ist. Auch wird darauf hingewiesen, dass, falls man jemand im Besitze einer Waffe oder *ohne Laterne antrifft, er schwer bestraft werden wird“. Da dieses nun so sehr zu unserem besten und unserer Ruhe gereicht, ersucht der Vorstand alle überhaupt, im besonderen aber die jungen Leute (Ss?^? mancebos), zur Nachtzeit nicht umherzugehen, sondern sich früh nach Hause resp. zu ihren Eltern zu begeben, wodurch sie es vermeiden, in der angedrohten Weise bestraft zu werden. Sollte jemand diesem zuwider handeln und verhaftet werden, so sei bemerkt, dass man sich nicht zu Gunsten des Betreffenden verwenden wird. Gott schenke uns Frieden und Ruhe, Amen I1) (Ref erat.) Auf Befehl der Herren H. H. beschloss der Vorstand, dass für einen im Auslande (em terras estranhas) Verstorbenen in der Synagoge kein Kadis gesagt werden darf; nur einem Sohne soll es gestattet sein, den Kadis für seinen Vater oder seine Mutter zu sagen. Ferner wurde verordnet, dass jeder, der2) nach Spanien oder Portugal reist und wiederkehrt, zwei Jahre lang nicht zum Sepher Thora gerufen und auch keiner Misvä teilhaftig werden soll. Am 5. S e b a t. Es wird beschlossen, dass die Herstellung der Massot dem H. Moseh Guedon in Gemeinschaft mit Daniel Cohen zu überx) Diese Verordnung hängt vermutlich mit dem damals in Dänemark herrschenden Kriegszustände zusammen. 2) Der Originaltext lautet: nToda a pessoa que for de )udeismo a Espanha ou Portugal“. Die Worte ״de Judeismo“ sind unverständlich, vielleicht liegt ein Schreibfehler vor.