Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 346)
- Language
- German
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228 Mit Rücksicht auf das grosse Aergeruis, welches diejenigen Mitglieder geben, die bis heute den Beitrag zur Armenkasse nicht geleistet haben, und da es beständig nötig ist, neue Ausgaben zu bestreiten, will zwar der Vorstand vorläufig zu keinen strengeren Massregeln greifen, jedoch soll niemand, der bis Eintritt des nächsten Sabbats mit seinem Beitrag zur Armenkasse noch im Rückstand ist, in der Hauptsynagoge oder in den Medrasim Zutritt haben, solange er seiner Pflicht nicht nachkommt. Wenn diese Mahnung nicht fruchtet, werden jedenfalls strengere Massnahmen erfolgen. Am 24. desselben Monats. Um Ausgaben zu vermeiden und die Gemeinde nicht zu überlasten, soll von der bisher üblichen Verteilung von Kleidungsstücken (vestiaria) zu Hanucä abgesehen werden. Ebenso beschloss man eine Herabsetzung der Prämien; nur für die kleinen Kinder sollen 10 bis 12 Mark verausgabt werden. Am letzten (ulto.) Salamäo Cohem bittet um die Erlaubnis, zur Trauungsfeier (a berahä) seines Sohnes und seiner Tochter 40 Personen einladen zu dürfen; denn, da es sich um zwei Brautpaare handelt, sei er der Meinung, dass dies nicht gegen die Verordnung verstösst. Der Vorstand beschloss, er solle hiervon absehen und, der Verordnung gemäss, nicht mehr als 20 Personen einladen, um anderen ein Beispiel zu geben. Bei dieser Gelegenheit wird verordnet, dass auch da, wo es sich um mehr als ein Brautpaar handelt, nicht mehr als 20 Gäste eingeladen werden dürfen. 7. Hesvan. Auf Befehl des Vorstandes wurde über Joseph da Silva der Bann ausgesprochen, weil er das am 1. Nisan 5416 erlassene Verbot übertreten hatte. Nur seinen Hausleuten und der von dem Vorstande ernannten Person wird der Verkehr mit ihm gestattet. Am 12 desselben wurde, da der Genannte Reue bekundete, dieser Bann wieder aufgehoben.