Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 183)
- Language
- German
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64 Grunde gehen. Darum auch sahen unsere Weisen, kraft der ihnen von Gott verliehenen Verordnungsbefugnis, sich vielfach genötigt, die der Freiheit der Rechtsgenossen überantwortete Wahrung der Idee der Menschheit durch ergänzende, diese Freiheit beschränkende Vorschriften auf dem Wege des Rechtszwangs teilweise zu sichern. Weit entfernt, etwa in diesen Vorschriften den im jüdischen Recht allmählich zum Sieg gekommenen Fortschritt der sittlichen Anschauungen zu erblicken, sehen wir folgerichtig in ihnen vielmehr Dokumente der Zeitenschwäche, pädagogische Massnahmen, der Erziehung des jüdischen Volkes hinan zur lichtigen Höhe des Gottesrechtes gewidmet, das ein Recht der Freiheit ist und kein Recht des Zwangs. Wie sehr aber im Exil die Idee der Achawoh den Sieg errang und wie erst in Verbindung mit ihr das Recht seine Blüten zeitigen konnte, dessen ist das unter Herrschaft des mosaischen Rechts zur Ent- Wicklung gelangte jüdische Familienleben unantastbares Dokument. — Die Idee der Achawoh hat Israel der Menschheit gebracht. Die Idee des Awduss nennt Israel noch immer sein ausschliessliebes Eigen. Ihrer harrt die Zukunft entgegen. Und dann erst, wenn Achawoh in Verbindung mit Awduss das sociale Leben der Menschen beherrscht, wird jenes herrliche Wort des Propheten Jesaja von dem alles überragenden Wert der Menschenpersönlichkeit in Erfüllung gehn, jenes Wort, das nach dem Ausspruch Jesajas (13,12) ZielundZweck der Menschengeschichte ist: ״ W e r t - voller als Gold lasse ich werden selbst den sittlich gesunkenen Menschen, wertvoller als Ophirs Kleinod den Menschen schlechthin״.