Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 176)
- Language
- German
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57 in der nämlichen Beziehung wie theoretische und angewandte Wissenschaft. Die Ethik lehrt die Gotteskind Schaft der Menschen und begründet hierauf ihre Gotteshörigkeit. Das Recht folgert aus der Gotteshörigkeit die einzelnen Pflichtenkreise. Hieraus erhellt zur Genüge, dass die Idee der Menschheit, d. 11. ihrer Gotteskindschaft, nicht Grundlage, sondern Voraussetzung des mosaischen Rechts ist. Grundlage des mosaischen Rechts ist die Gottes d i e n e r s c h a f t. Das Recüt ist nichts Unheiliges in Israel. Wie über der Idee der Menschheit, so ist auch über dem Recht der Name des Herrn genannt. Das mosaische Recht ist nicht der Inbegriff der im Kampf widerstreitender Interessen nach kluger Zweckberücksichtigung erfolgten, den Ausgleich dieser Interessen erstrebenden Zwangsnormen. Und die vom Recht dem einzelnen verliehene Befugnis ist nicht eine im egoistischen Interesse des Machtinhabers statuierte Willkürdomäne, die der Verpflichtete zu respektieren hat. Die Ethik steht diesem Recht nicht abseits, äergestalt, dass jeder Macht der Machtmissbrauch auf dem Fusse folgen kann und das Mass dieser Macht daher von der Ethik mit misstrauischster Ängstlichkeit bewacht werden muss: Gott, der der Schöpfer der Ethik ist, der dem Menschen die Vernunft verliehen und dieser Vernunft das Streben praktisch zu werden eingegeben, auf dass der Mensch ewig die Sehnsucht empfinde, aus dem starren Naturgeschehn sich herauszuheben und zu einem allgemeingültig richtigen Handeln zu gelangen: Er hat seinem auserwählten Volke die Erfüllung dieser Sehnsucht zu teil werden lassen, indem er die der Vernunft adaequaten Pflichten ihm offenbarte: Der Schöpfer der Ethik ist zugleich der Schöpfer des Rechts in Israel. Das ist ein das mosaische Recht mit Abgrundtiefe vom modernen Recht scheidender Gedanke. Nur so lange das Recht eine von Menschen stammende Art der Machtverteilung ist, vom Zweck geboren und durch den Zweck getragen, kann die ungleichmässige Verteilung dieser Macht, sei es in der Beziehung von Mann und Frau, sei es in der Herrschgewalt des Herrn über den Sklaven, mit der Ethik in Widerspruch stehen und die »guten Sitten“ verletzen. Falls aber das Recht, wie das mosaische» nichts anderes ist, als die vom Schöpfer der Menschen und vom