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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 171

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 171)
Language
German
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52 der Menschheit. Beides aber, die physische Einheit und die moralische Zusammengehörigkeit der Menschen, findet sich in dem oben citierten Satz aus der Heiligen Schrift klar und unzweideutig ausgesprochen. Solchermassen ist die Idee der Menschheit eine urjüdische Idee. Sie war dem gesamten Altertum unbekannt. Die edelsten und feinsinnigsten Ethiker Griechenlands wagten sie nur anzudeuten und schraken vor ihrer die ganze Struktur der klassischen׳ Gesellschaft zertrümmernden Konsequenz zurück. Leise und schüchtern taucht sie auch im römischen Recht auf und die grossen Juristen schaffen ihr im sogenannten naturalen Recht eine kümmerliche Heimstätte, die sie im civilen Recht vergebene zu erringen suchte. Erst dem Judentum blieb es Vorbehalten, am Ausgang des Altertums sie mit voller Klarheit zur Geltung zu bringen und diese Tat ist der höchste Ruhm, den das Judentum im Kampf um den religiösen Fortschritt der Menschheit sich er״ worben hat. Es war die Idee der Menschheit, deren tröstender Strahl und stärkender Balsam am Ausgang des Altertums alle Mühseligen und Beladenen, die Verfolgten und Geknechteten unter den Heiden, aber auch all die Grossen und Vornehmen, denen die griechische Skepsis jede Freude am Dasein vergällt, dem Judentum in die Arme trieb, es war die Idee der Menschheit, deren Banner das Christentum dem Judentum entlehnte und) unter deren Zeichen die geniale Propaganda eines Paulus die Welt sich unterwarf. So ist es ein merkwürdiges Schicksal, das hier, wie so oft, dem Judentum widerfährt. Seine ureigensten Ideen werden gegen es selber gekehrt und müssen die nicht selten willkommene Handhabe zu seiner Disqualifikation und Diskreditierung in den Augen einer urteilslosen oder unwissenden Menge dar bieten. Wir haben gesehen, dass der Begriff der *guten Sitten“ ein ethischer ist und auf der Idee der Menschheit beruht. Wir haben die ausschliesslich mosaische Povenienz dieser Idee als historische Tatsache festgestellt. Und finden schliesslich im Namen dieser Idee mosaische Rechtsinstitute als den ״guten Sitten“ zuwider״ laufend für den deutschen Richter nach gesetzlicher Vorschrift unanwendbar. —

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