Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 163)
- Language
- German
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44 Rechtssystemen behaupten zu können, die längst der Moder der Vergangenheit deckt. ״Gesegnet sei Gott, der mich nicht gemacht hat zum Nichtjaden, mich nicht gemacht hat zum Sklaven, mich nicht gemacht hat zum Weibe“. In diesen Sätzen aus der täglichen Liturgie finden wir mit überraschender Klarheit die ganze Eigenart des jüdischen Rechts und seiner Schranken niedergelegt. Wir finden in ihnen diese Schranken mit Gott selbst, dem Setzer ewigen Rechts, in Verbindung gebracht und darum mit unvergänglicher Aktualität für die jüdischen Rechtsgenossen ausgerüstet. Diese Sätze aus der Liturgie zu streichen, hiesse nichts geringeres, als das gesamte j’üdische Recht disqualifizieren. Gerade weil der Inhalt dieser Sätze vielen vielleicht ״unsyrapatisch“ ist, gerade darum haben sie in unserer Zeit höchste Bedeutung. Sie streichen, gleichwohl aber die in ihnen ausgesprochenen Schranken für verbindlich erachten, ist feige Unehrlichkeit. Nicht streichen wollen wir diese Sätze und solchermassen einen milden Schleier über unser göttliches Recht breiten, sondern den Nachweis wollen wir versuchen, warum das moderne Recht notwendig die Schranken des jüdischen Rechts überwinden musste und warum das jüdische Recht diese Schranken nicht zu überwinden brauchte. Das bedarf eingehender Begründung. Nach allgemeinen Grundsätzen können Widersprüche auf zweierlei Weise zu befriedigender Lösung gebracht werden. Die eine Methode ist die logische: Sie geht den beregten Wider- Sprüchen nach und zeigt an der Hand der tatsächlichen Unterlagen in Verbindung mit den gemeingültigen Denkgesetzen, dass der Widerspruch überhaupt nicht besteht und nur infolge eines tatsächlichen Irrtums oder eines Mangels der Urteilskraft construiert worden war. Diese Methode hat die oben erwähnte Berichtigung befolgt. Im strikten Gegensatz zu ihr steht die sogenannte historische Methode. Sie hebt den Widerspruch nicht auf, lässt ihn vielmehr in unverminderter Schärfe bestehn. Aber sie nimmt einen historischen Ausgleich der einander widersprechenden Sätze vor, indem sie die völlige Verschiedenheit der ganzen Denkart aufweist, die ihnen zu Grunde liegt und als deren logisch einwandfreie Consequenz jeder von ihnen sich dar־