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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1911-01-01 · VIII. 1910 - 5671 (1911) · page 161

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VIII. 1910 - 5671 (1911)
Date
1911-01-01
Page
– (sequence 161)
Language
German
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42 das keine im Detail sich verlierende Apologetik mehr duldet, vielmehr gebieterisch princijhelle Auseinandersetzung an der Hand grundlegender Einsicht heischt. — Wir haben im Bisherigen hinsichtlich des Frauenrechts die individuelle Gleichheit, hinsichtlich des Sklavenrechts die sociale Gleichheit der ßechtsgenossen im Judentum in einer Weise bedroht gesehen, wie sie nach moderner Rechtsanscbauung den ״guten Sitten״ nicht mehr zu entsprechen scheint. Zu der individuellen und der sozialen Schranke tritt nun noch diejenige Schranke hinzu, die man stets und zu allen Zeiten dem Judentum am meisten zum Vorwurf gemacht, ja die zum grossen Teil jene instinktive Abneigung verschuldet hat, mit der seit je die Nachkommen Jacobs bedacht worden sind: Wir meinen die nationale Schranke des Judentums. Das moderne Recht hat in vielhundertjähriger Entwicklung allenthalben an Stelle der Stammesdie Staatsangehörigkeit gesetzt. Der kulturelle Fortschritt, der in dem Begriffe der Staatsangehörigkeit liegt, wie er in der Neuzeit bei mehr und mehr erwachtem und erstarktem Selbstbewusstsein machtvoller Staaten geprägt worden ist, muss geradezu als ein unermesslicher bezeichnet werden. Diesem Begrifie haben wohl eigentlich die Juden ihre ganze Emanzipation zu verdanken. Er hat ihre tausendjährige Schmach in Europas Westen in allen wesentlichen Beziehungen hinweggeräumt, indem er die unverwischbaren Rassen- und Stammesunterschiede überwunden und für den Staat als sein alleiniges Substrat das Staat svolk geschaffen hat, dem principiell keinerlei nationale und rassentümlicbe Velleitäten mehr anhaften. Das Recht hörte auf, ein Stammesrecht zu sein, es ward ein staatliches Recht, dem alle Glieder des Staatsvolkes in gleicher Weise zu unterwerfen waren. Und mit der Verstaatlichung des Rechts ging seine wachsende Universalität Hand in Hand. Ja, in neuester Zeit beginnt es mehr und mehr selbst die Grenzpfähle der Staaten zu überfliegen, das Völkerrecht in seiner weltumspannenden Geltung gelangt zu einer immer höheren Bedeutung, zieht immer neue Materien in sein Herrschaftsgebiet und dem kühnen Auge begeisterungsfroher Idealisten erscheinen bereits deutlich Ansätze zur künftigen ״Orga-

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