Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 151)
- Language
- German
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32 .מצוד sich eingebürgert hat, dann ist sie nimmer auszurotten. Des• halb wollte man selbst für die Zeit der סכנה solche Verstösse gegen die Halacha nicht zulassen und hielt es für besser, wenn diejenigen, die keinen Märtyrermut besassen, die Ausübung der מצדה gänzlich unterliessen. Für diese Erklärung, die beide oben genannten Vorzüge in sich vereinigt — sie mutet uns nichts Unwahrscheinliches zu und sagt uns, warum gerade bei diesen Fällen der Ausdruck סכנה angewendet wird — fand ich nachträglich eine Stütze in den Worten des המעריך von Lonsano. Er bringt dort אות ח, דיה חזק die bekannte, schwierige Jeruschalmistelle Berachoth II, 2: ד׳ יוהנן בסיתוא דהוה חזק רישיה הוה לבש תרדהון וכר und erklärt sie in folgender Weise. Es war damals eine solche שעת הנזירה, man durfte öffentlich keine Tefillin tragen. Im Winter, da er den Kopf verhüllt und eingebunden hatte, achtete R. Jochanan nicht des Verbotes, denn er konnte die Tefillin unter der Verhüllung tragen; im Sommer war es ihm jedoch unmöglich, sie zu verbergen, er trug daher im Freien nur die Tefillin an der Hand. Diese sehr ansprechende Erklärung ist ein Beweis für das oben Gesagte, dass man, um der סכנה zu entgehen, die Tefillin unter dem Kopftuch verhüllt zu tragen pflegte. XXXVIII. Im VII. Bande dieses Jahrbuchs S. 367 verteidigt Herr Kollege Dr. Kottek seine von der meinigen abweichende Auffas• sung der Stelle 1. Makk. 1, 58 gegen meine Einwendungen^ Nachdem nun der beiderseitige Standpunkt genügend dargelegt wurde, sodass sich die Spruchberechtigten ein Urteil bilden können, wäre es eine unberechtigte Zumutung an die Leser des Jahrbuches, wenn ich den Anspruch erheben wollte, auf diese Entgegnung meinerseits replizieren zu dürfen. Nur eine tatsächliche Berichtigung sei mir gestattet. Bei meiner Erklärung der strittigen Stelle bin ich von der Meinung ausgegangen, dass die Tatsache, es sei während der syrischen Verfolgungszeit ein טבילה-Verbot erfolgt, von vornherein feststeht und von keiner Seite bezweifelt wird. Ich erachtete es daher für überflüssig, dafür Beweise zu erbringen. Von dieser für mich