Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VIII. 1910 - 5671 (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- – (sequence 144)
- Language
- German
- Belongs to
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25 verursacht haben, weil ja deshalb das Tragen dieser Schuhe am Sabbath verboten wurde. Das ist aber noch nicht die Hauptschwierigkeit. Im Jeruschalmi lautet der Bericht ganz anders, und dieser ist nach der gewöhnlichen Auffassung ganz und gar unverständlich. Dort heisst es nämlich: «י״א שהיו רואות ראשו ומפילות וי״א שהיו שומעות קולו ״ ומפילותDie einen sagen, die Frauen, die sich dort befanden, hätten abortiert, weil sie die Spitzen eines solchen Schuhes sahen; die anderen sagen, durch das Geräusch und Geklapper solcher Schuhe wäre das Unglück entstanden.״ Der Kommentar bemerkt dazu, die glänzenden, mit Nägeln versehenen Spitzen dieser Schuhe oder das verursachte ungewöhnliche Geklapper hätte die Frauen erschreckt. Das ist nun eine Darstellung, die gänzlich abweicht von dem, was in Babli überliefert ist. Danach wäre es gar nicht die Furcht vor dem Feinde gewesen, sondern die Schuhe allein hätten ״eine solche Panik hervorgerufen. Das ist doch gewiss ein sonderbares Ereignis, dass ein glänzend schimmernder Gegenstand, ein Metallstück, oder ein abnormes Geräusch ohne weitere Veranlassung solche Folgen herbeigeführt haben soll und dass man daraufhin ein Verbot einzuführen sich bemüssigt fühlte! Jeruschalmi fügt dann die weitere Bemerkung hinzu, dass nach der Ansicht dessen, der die glänzend schimmernden Schuhe für das Unglück verantwortlich macht, nur diejenige Art von dem Verbot getroffen wurde, die oben mit metallischen Spitzen versehen ist, und wirft dann die Frage auf: ולא בשעת השמד נזרו ״ .מכיון שעבר השמד יהא מותיIst denn diese Verordnung nicht in der Zeit der Religionsverfolgung eingeführt worden? So müsste sie doch jetzt, nachdem die Zeiten der Ruhe wiedergekehrt sind, wieder aufgehoben werdend Die Antwort wird dann gegeben nach dem Grundsatz, dass eine Verordnung, auch wenn der urspiüngliche Grund ihrer Einführung hinweggefallen ist, dennoch so lange in Kraft bleibt, bis sie durch ein dazu berechtigtes Kollegium wieder ausdrücklich aufgehoben wird. In unserem Falle sei dies jedoch nicht geschehen, deshalb bestehe die Verordnung weiter, auch wenn die Ursache in Wegfall gekommen ist. Auch diese Controverse bleibt unverständlich. Wenn wirklich, wie es nach Babli und Jeruschalmi scheint, diese genagelten Schuhe die Ursache des Unglücks waren, so kann doch nicht behauptet werden, dass die