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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 410

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 410)
Language
German
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882 sein Sohn Johannes [zum] Mann [herangereift] war, ernannte er ihn zum Anführer sämtlicher Streitkräfte, und er wohnte in Gazera.“ (Kautzsch). I. Makk. 15, 8: Kal vf.itic dt tv n» iXsti Ixavot sört iv T01q tTtwv .... ״Nun aber bin ich alt geworden, während ihr durch [Gottes] Gnade in den kräftigen Jahren seid. So tretet denn an meine und meines Bruders Statt, zieht aus und kämpft für unser Volk und die Hilfe vom Himmel sei mit euch“ (Kautzsch). Die Ernennung Johann Hyrkans zum Befehlshaber fand erst nach der Eroberung der Akra von Jerusalem im dritten Regierungs־ jahre des Simon statt. Damals erst hatte Hyrkan das Alter erreicht, das ihn für einen solchen Posten geeignet erscheinen liess. Deutlicher noch ist der zweite zitierte Vers eine Mündigkeitserklärung der beiden Söhne Simons. Wir haben sie uns damals im Alter von ungefähr 25 Jahren zu denken, so dass Hyrkan sechs Jahre später bei seinem Regierungsantritt ungefähr 30 Jahre alt war. Beim Kampf mit Tryphon waren die Söhne des Simon noch nicht fähig, den Vater im Felde zu vertreten. Nach I. Makk. 13, 11 und Ant. XIH, 6, 3 sandte er in seiner Vertretung damals einen Jonathan, Sohn Absaloms, mit einem Heere nach Joppe. Hätten seine Söhne schon das gehörige Alter erreicht gehabt, so hätte er gewiss diese geschickt. Josephus sagt sowohl in den ״Altertümern“ XIII, 1, 4, als auch im Jüdischen Kriege I, 23, von Hyrkan bei seinem Regierungs־ antritt d vtarioxog ״der Jüngling“, wonach Josippon von ihm widerholt bei seinen Kämpfen mit dem Mörder Simons, Ptolemäus, als הבחור spricht. Der Mann, der bei seinem Regierungsantritt Jüngling genannt wird, der erst sechs Jahre vorher das gehörige Alter für einen Kriegsobersten erlangt hat — und Prinzen erlangen dies ja früh — kann damals kaum älter als dreissig Jahre gewesen sein, und hatte also, als er nach 30 bis 33 Jahren starb (das sind die Regierungsjahre, die ihm Josephus an verschiedenen Stellen seiner Werke gibt), das sechszigste Jahr nur um weniges überschritten. Wollten wir dem Sinne Gewalt antun und, von der Erlaubnis der Lexicographen Gebrauch machend, das d vta־ vioxog bis zu 40 Jahren dehnen, so wären höchstens die Siebzig erreicht und noch nicht gestattet, von Hyrkan als einem Achtzig־ jährigen zu reden, geschweige denn ihm ein Hohepriestertum von

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