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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 398

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 398)
Language
German
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IRI
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370 Unser Papyrus spricht also hier nicht von einer gewöhnliehen Scheidung (vgl. Freund 1. c. S. 174 Anm. 5), sondern von einem Falle der ״Widerspenstigkeit“. Dem entsprechend kann auch in den Zz. 26—29 nicht von einer gewöhnlichen Scheidung auf Verlangen des Mannes, wie Freund (1. c.) glaubt, die Rede sein. Vielmehr handelt es sich auch dort um einen Fall der ״Widerspenstigkeit“. Das beweist auch das Darauffolgen von Zz. 29—31, wo von ״Verjagen“ die Rede ist, das nichts anders als ״Scheiden“ sein kann (s. unten). Diese Erklärung wird durch Mischna Kethuboth V, wo neben den Bestimmungen über eine ״widerspenstige“ Frau solche über einen ״widerspenstigen“ Mann Vorkommen, bestätigt. Es heisst: Ein ״Widerspenstiger“ d. h. ein Mann, welcher der Gattin den ehelichen Umgang verweigert, zahle ihr die volle Ketbubah aus und füge einen Ueberschus von drei Dinaren bezw. Tarapiken per Woche hinzu, bis er sie entlässt1). Aus derselben Rechtsanschauung scheinen auch die Angaben unseres Papyrus zu stammen: Wenn er sie hasst (und ihr den ehelichen Umgang verweigert), behält sie den Mohär und bekommt die volle Mitgift, ״in einem Tage auf einmal“2) und wird entlassen. Erst die darauffolgenden Zz. 29—31 sprechen von einer Scheidung auf Verlangen des Mannes: .29.ו[הן] יקום על מפטזדה .30 לתרבותה מן ביתה זי אסחור ונכסוהי וקנינה ינתן לה .31 כסף כרשן ד ויע[מד] לה דין ספרא זנא. 29. —-Wenn er gegen Miftahjab sich erheben wird 30. um sie aus [seinem Hause] dem Hause des Ashor, seinen Gütern und seinem Vermögen zu veijagen, so soll er ihr geben. 31. 20 Krs Silber und das in dieser Urkunde bestimmte ihr zur Verfügung stellen. י) Mischna Keth. V: והן המורד על אשתז מזסיפין על כתובתה ג׳ דינרין בשבת רי״א ג׳ טדפעיקין vgl. b. 63a und Maimonides Ischuth XI. (Nachträglich erfuhr ich, dass diese ״Mischna-Analogie“ bereits von Barth bemerkt wurde, s. Revue Semitique, 1907 p. 522, ebenso ist derselbe meiner Meinung betreffs der Zz. 29- 20 s. unten.) ף Vgl. Freund 1. c. 175, Anm. 1.

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