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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 379

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 379)
Language
German
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351 zum Streite gekommen ist und überdies das Ceremoniell der Wahl und der Amtseinsetzung der Exilarchen und der Scbulhänpter geschildert. Der inneren Geschichte der Schulen, der Bedeutung derselben für die Tradition wird nicht einmal Erwähnung getan, und gerade dieser Umstand hat uns in der Beurteilung der Verlässlichkeit dieser Quelle zu leiten. Hierzu kommt noch, dass es — wie Halevy (Dorot Hurischonim) in der Einleitung zu seiner תקופת הגאונים bemerkt, — es zumindest zweifelhaft ist, ob die dem ״Nathan Hababli“ zugeschriebene Darstellung von ihm selbst ist. Halevy ist der Meinung, dass derjenige Passus, der von dem Verhältnise der beiden Schulen zueinander und besonders von der Superiorität Suras spricht, nicht von Nathan Hababli stamme und somit diese Ansführungen gewiss nicht den Angaben Scheriras entgegengestellt werden können. Der Erzähler hat, so meint Halevy, der letzten Geonim- oder der ersten nachgaonäischen Generation angehört. Es spricht hierfür das Moment, dass er die äussere Seite der Exilarchen- und Geonim-Institution für die Nachwelt hat festhalten wollen. Die Schilderung erstreckt sich übrigens nur auf einen kurzen Zeitpunkt der Geschichte der jüdischen Centralbehörden. Es ist die Zeit des Exilarchen David b. Sakkai und des zeitgenössichen Gaon R. Saadia wie ihrer unmittelbaren Nachfolger, und es werden im Rahmen dieser kurzen Zeitperiode die ganze Stellung und die Wirksamkeit dieser beiden Institutionen, die damals den Mittelpunkt des Judentums gebildet haben, dargetan. Von diesem Gesichtspunkte betrachtet, können wir mit der Angabe im Juchasin wohl annehmen, dass sich die suranische Schule einer gewissen Superiorität gegenüber der pumbedithanischen erfreut hat, ohne deshalb — wie es von Seiten der modernen Geschichtsschreibung geschieht — aus diesem Umstande Anklagen gegen Scherira zu erheben, die jeder Grundlage entbehren. (Diese gegen R. Scherira erhobene Anklage behauptet nämlich, er hätte die ihm unterstehende Schule zu Pumbeditha auf Kosten der Schwesteranstalt herausgetrichen und die suranische Schule hintangesetzt). Wir wissen, was auch aus der Darstellung R. Scheriras mehrfach hervorgeht, dass die suranische Akademie gewisse Vorteile und Bevorzugungen gegenüber der

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