Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 378)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486277--2427-3489233- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
350 Beide Quellen haben jedoch das Eine gemeinsam — was in den Darstellungen das historische Moment zu Schaden kommen lässt — dass sie sich auf die blosse Geschichte der Tradition beschränkt haben. Beide haben in der Hauptsache nur eine chronologische Aufstellung und Aneinanderreihung der Männer geben wollen, die die Hauptvertreter der Lehre gewesen sind, von dem Zeitpunkte, da man angefangen, diese (die Lehre), wenn auch nicht zu kodifizieren, so doch in systematischer Ordnung, erst mündlich, sodann schriftlich festzuhalten. In diesem Bestreben sind die historischen Momente, die hiefür erst in zweiter Reihe in Betracht kommen, ausser Acht gelassen worden. Nun hat dieser Umstand und die Knappheit der Angaben bei Scherira, der selber noch dieser Zeit angehört hat und dem das Wesen der Gaonate bekannt war, nicht zu Unrichtigkeiten und Irrtümern geführt. Er führt durch die ganze Geonimzeit mit vollständiger Sicherheit und Genauigkeit, sowohl was die Chronologie als auch was das Verhältnis der beiden Schulen zueinander betrifft1). Anders jedoch bei Sefer Hakabbala. Hier hat der alleinige Zweck des Verfassers, eine ununterbrochene Kette der Vertreter der Überlieferung herzustellen, wie auch der Umstand, dass er irgend eine korrupte Vorlage zum Muster genommen, zur unrichtigen Darstellung der ersten Hälfte der Geonimzeit geführt. Ausser den zwei genannten Quellen kommt als historische Aufzeichnung als dritte in Betracht die von S. Schulam im Juchasin (edit. Konstantinopel) mitgeteilte, auf ״Nathan Hababli“ zurückgeführte, bruchstückartige und episodenhafte Darstellung jener Zeit. Diese Geschichtsquelle behandelt vornehmlich das Verhältnis der beiden Schulen zueinander, wie auch das des Gaonats zum Exilarchat. Es wird hier auch einiger Fälle Erwähnung getan, in welchen es zwischen den beiden jüdischen Oberbehörden *) In der Beurteilung des Sendschreibens schreibt Graetz, 5 *, 350: «Scherira erteilte darauf (auf die Anfrage der Gemeinde zu Kairuan) eine ,,befriedigende Antwort, und in lichtvoller Darstellung in einem gemischten, ״halb hebräischem, halb chaldäischem Style gab er überraschende Auf- ״schlösse über dunkle Partien der jüdischen Geschichte“. Bis zum Erscheinen der dritten Auflage (5, 322) hat Graetz sein günstiges Urteil bereut und teilweise zurückgezogen.