Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 348)
- Language
- German
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320 beiden Controversen hängen, wie man leicht einsieht, enge zusammen. Spricht v. 14, wie R. Jonathan und T. Jon. erklären, von einer Ehefrau, so muss die Entlassung durch einen Scheidebrief erfolgen. Nach T. Jer. und R. Joschija dagegen, nach denen dieser Vers von der Zeit vor der Ehe spricht, befiehlt ושלחתה blos die Freilassung. Der Interpolator im Sifrö hat nun diese beiden Erklärungen des R. Jonathan in den Sifrö eingeschoben. Wie aber R. Jonathan die Frage des R. Joschija beantwortet hat, dass doch לא תתעמר בה ganz überflüssig wäre, wird in der Mechilta nicht gesagt, wie ja auch dort R. Joschija den Beweis des R. Jonathan nicht berücksichtigt. Vielleicht hat er einfach לא תתעמר בה als neue אזהרה erklärt. Jedenfalls will aber das ד״א לא תתעמר בה הרי זו אזהרה לב״ד, das in MT neben dem Ausspruch des R. Jonathan steht, jene Frage des R. Joschija damit beant- Worten, dass liier die Obrigkeit ermahnt wird, über die Beobachtung dieser Bestimmung zu wachen (vgl. oben Nr. 14). Und so hat auch der Interpolator im Sifrö nach כדברי ד יונתן dieselbe Bemerkung eingeschoben. 18. Es bleibt uns nur noch übrig zu untersuchen, wie der Sifre ׳ selbst die entsprechenden Schriftverse erklärt hat. Auch dafür finden wir in den Traditionsquellen befriedigenden Bescheid. Im Jeruschalmi Makkot 2, 6 befindet sich eine Meinungsverschiedenheit zwischen רב und R. Jochanan mit folgenden Worten: ח יוחנן שלה לרבנן דתמן וכר אתון אמרין בשם רב יפת תואר לא התירו בה אלא בעילה ראשונה בלבד ואני אומר לא בעילה ראשונה ולא שנייה אלא לאחר כל המעשים הללו ואהר בן תבוא אליה ובעלתה אחר יל המעשים האלו (so citiert von Ramban zu v. 13). Nach רב ist demnach die בעילה ראשונה auch vor den in der Thora vorgeschriebenen Handlungen erlaubt (vgl. Tos. 22 קידושין a v. שלא), nach R. Jochanan aber erst לאחר כל המעשים הללו. Maimonides (H. 2 ,8 מלכים) entscheidet wie רב; Ramban zu v. 13 meint aber, der einfache Sinn der Schrift spricht für R. Jochanan. Nun müssen auch R. Joschija und R. Jonathan, sowie die ihrer Ansicht folgenden palästinensischen Targumim der Entscheidung des R. Jochanan beigepflichtet haben; denn nach רב hätten sie ja תחת אשר עניתה einfach auf die בעילה ראשונה beziehen können, welche vor den מעש*ם stattgefunden hatte. Der Sifrö dagegen hat wie רב entschieden, oder vielmehr רב hat seine Ansicht dem ספרי דבי רב entnommen. Denn zu תחת אשר עניתה er-