Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 311)
- Language
- German
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28a nur über moralische Defekte sich ereifern, die immer und zu jeder Zeit Vorkommen. Sie sprachen über das, was der Zeit und dem Geschlechte nottat, sie sprachen von der Verkehrtheit, Götzen zu verehren und zugleich Gottes Gebote zu beobachten, moralische Fehler zu begehen und zu glauben, sie durch Opfer sühnen zu können. Dass man aber daraus einen Gegensatz zwischen dem prophetischen und dem sogenannten rabbinischen Judentume sich konstruierte; dass man glauben wollte, die Propheten hätten nur dieMoralund dieEnthaltung vom Götzendienst gekannt und gepredigt, während die Späteren das Gesetz erst schufen und vertraten, das kann nur derjenige, der nicht mit wissensernstem Auge die Vergangenheit betrachtet, der in seiner Befangenheit in der Geschichte eine Stütze für die eigene vorgefasste Meinung sucht. Die Propheten klagten nicht über die Verletzung des Gesetzes, weil man es hielt; sie erhoben ihre Stimme gegen den Götzendienst, weil viele glaubten, ihn mit dem Gesetzesleben vereinigen zu können. Der letzte der gottbegnadeten Männer, der darüber klagte und daher den drohenden Untergang verkündete, war Jirmijahu, aber seine Mahnung verhallte ungehört bei den Grossen. Jerusalem und der Tempel fielen in Trümmer und Israel zog nach Babylonien ins Exil. Dort legte es den Hang zum Götzendienste ab, der seit jener Zeit für immer aus Israel schwand, und behielt allein das Leben nach der Thora, das Leben nach seinen Überlieferungen, die es aus Palästina mitgebracht hatte und welche dieselben sind, die später in der Mischna und im Talmud ihre schriftliche Fixierung fanden. Ja, es war kein Unterschied in dem Religionsleben der Juden zu da- Welche Verbreitung die תקנות דרבנן besassen, geht auch aus der von den Gelehrten eingeführten כתיבה hervor. Zur Zeit Simon b. Schetachs wird bereits die letzte Anordnung hinsichtlich der כתובה getroffen. Vor ihm waren in 3 Zeitabschnitten hinsichtlich der Hinterlegung der כתובה Verordnungen erlassen worden, er selbst bestimmte zur Festigung der Rechte der Frau, dass der Mann mit allen seinen Gütern hafte Die Einrichtung der Kethuba als solcher mit allen ihren das Eherecht berührenden Fragen war also uralt und überall bei Israel in gleicher Weise eingeführt; schon Hillel nimmt Bezug auf die Kethuba der Leute Alexandriens. Ueber die Beweisführung im einzelnen siehe die betreffenden Kapitel In Doroth Harischonim.