Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 293

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 293)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3486266-3486277--2342-3489148
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

_ 265_ ber 1682 vor dem Rate der letztgenannten Stadt ermächtigt worden waren 1). 1686 bemühten sich die Vertreter der gesamten polnischen Juden Schaft, ein gütliches Abkommen, wie mit Bressler, so auch mit Miltner v. Miltenberg zu treffen; die Verhandlungen scheiterten jedoch, vgl. hierüber oben S. 256. 1689 wohl ersuchte der Gläubiger in einer Bittschrift an den Breslauer Rat, in welcher er eine Darstellung des bisherigen Verlaufs der Angelegenheit gibt, ihm durch einen entsprechenden Bericht an das Oberamt zu seiner Forderung zu verhelfen, da die hierzu nötige Exekution in Polen ohne hohe Empfehlungen schwer zu erlangen sei2). Seiner Bitte wurde am 5. Dezember des genannten Jahres willfahrt3), doch hören wir über den Fortgang der Sache nichts mehr. 11. Schulden der grosspolnischen Judenschaft. Zunächst hören wir von einer im Jahre 1668 bei dem Breslauer Bürger George Zangen seitens der grosspolnischen Judenschaftaufgenommenen Schuld, für welche von den ״gesammten Landes- und gemeinen Aeltesten der Juden in Gross-Polen“ Bürgschaft geleistet ward4). Diese Bürg- Schaftserklärung wurde am 4. Dezember 1674 von dem damaligen ״Ober-Aeltesten“ sowie den ״Landes-Aeltesten der Juden in Gross-Polen und Salomon Israel von Krotoschin von den vier gemeinen Aeltesten“ wiederholt 5). Die Tilgung dieser Schuld, welche vermöge der Obligation dd. Thorn 20. November 1674 4000 Rtlr. betrug, erfolgte seitens ״der gesammten Judenschaft in Gross-Polen“ nach einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleiche laut Quittung der Familie Zangen im Jahre 1688 mit der Pauschalsumme von 1000 Rtlrn.6). 1) Signaturb. v• J. 1683, Bl. 6b—7a, vgl. Anhang Nr. VI. 2) NNN 325, Lit. D. 8) Lib. ad Reg et Pr. v. J. 1689, Bl. 349 b ff. 4) Signaturbuch v. J. 1668, Bl. 215 b; den fast vollständigen Wortlaut dieses Dokuments s. Anhang Nr. VII. 5) Ebendas. Jahr 1674, Bl 156b—157 a. Den Wortlaut mit geringen Auslassungen s. Anhang Nr. VIII. 6) Daselbst Jah{ 1688, Bl. 36 und 217.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.