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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 294

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 294)
Language
German
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266 Am 4. Juni 1677 bekannten die ״Landes-Aeltesten der gesammten Judenschaft in Gross-Polen“, bei dem Breslauer Bürger Balthasar Goldbach eine Anleihe im Betrage von 7790 Rtlrn., die sie teils bar, teils in Waren und Schulden erhielten, im Interesse der genannten Judenschaft und besonders zur ״Abtragung der allgemeinen Landesanlagen“ aufgenommen zu haben. Diese Schuld sollte im Laufe der nächsten 14 Jahre bezahlt werden1). Hiervon waren im Jahre 1694 erst 4790 Rtlr. zurückgezahlt2). Die an den Breslauer Magistrat in demselben Jahre gerichtete Beschwerde des Grafen Leszczynski, als ob die Lissaer Juden angehalten würden, ״allein vor die ganze Landschaft“ zu bezahlen, wurde von der genannten Behörde als durchaus unbegründet zurückgewiesen 3). Ausserdem finden wir in einem Schreiben des Breslauer Magistrats vom 6. Oktober 1690 4) die grosspolnische Judenschaft als Schuldnerin des dortigen Kaufmanns Tilemann Bussius bezeichnet; es fehlen jedoch nähere Angaben sowohl hinsichtlich der Höhe der Schuldsumme als auch der Zeit, in welcher dieselbe aufgenommen wurde. Das erwähnte Schreiben war die Antwort auf das Gesuch Opalinskys, Generals von Grosspolen, der Breslauer Rat möge dafür Sorge tragen, dass nicht die grosspolnischen Juden auf der Leipziger Messe von Breslauer Kaufleuten mit Arrest belegt würden, dessen Vollstreckung besonders gegen die Person ״Wolf Jacobi, Senioris in majori Polonia“ befürchtet wurde. Der Magistrat lehnte übrigens das Gesuch ab, indem er darauf hinwies, dass nach dem abgeschlossenen Kontrakt die Kaufleute zu ihrem Vorgehen wohl berechtigt seien5). 111. Schulden der Judenschaft In Klein״Polen. Ara 24. Dezember 1675 6) stellten die ״fünf Landes- 1) Daselbst Jahr 1677 Bl. 84b—85 b; die Namen der Aeltesten aüfgefuhrt in: Monatsschrift f. Gesch. und Wissensch. d. )udent. Jahrg. 50, S. 219. 2) Lib. ad Com. et Bar. (XI), Bl. 314. 8> Ebendas. Bl. 313 b. 4) Hdschr. F 12, 2. Bl. 137b-138. 5) Ebendaselbst. *) Signaturb. von Jahre 1693, Bl. 4 b—6 a.

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