Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 290)
- Language
- German
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262 dem von jedem der in Breslau ankommenden Juden 57 Sgr. zu erheben. -Dagegen wollte Bressler, wenn er die ihm noch ge- Rührenden 8000 Rtlr. und zwar an den festgesetzten Terminen empfangen haben würde, freiwillig auf die ihm 1679 versprochenen 5000 Rtlr. verzichten. Bei Nichterfüllung dieser Bedingung hätten für die gedachte Summe ״die Krön-Ältesten zu stehen״ ebenso wie für die 15000 Rtlr.1). Mit Beziehung auf die Vorstellung der gesamten im Königreich Polen lebenden Judenschaft richtete König Stanislaus an den Breslauer Rat ein vom 10. September 1707 datiertes Schreiben, in welchem darauf hingewiesen wird, dass jene ihrer Verpflichtung Bressler gegenüber durch Bezahlung der dreifachen Kapitalsumme und Entrichtung der Zinsen über ihre Kräfte hinaus nachgekommen seien, bei den jetzigen Unglückliehen Verhältnissen des Landes2) aber mit der weiteren Schuldentilgung nicht fortfahren könnten. Die polnische Judenschaft möge daher zu einer solchen bis zum Eintritt günstigerer Zeiten nicht gezwungen werden3). Unter Vermittlung des Kgl. polnischen Kommissars Bielitz kam indes einige Monate später, nachdem auch die Breslauer Kaufmannsältesten beim dortigen Magistrat sich für eine gütliche Beilegung der Sache verwendet hatten, weil sie andernfalls Repressalien seitens des Königs von Polen fürchteten 4), zwischen der polnischen Judenschaft und Bressler folgendes Abkommen zustande: Dem Gläubiger wird die Befugnis zugestanden, bis zum 1. August 1708 von jedem Wagen der polnisch-jüdischen Handelsleute 57 Sgr. weiter zu erheben, wogegen sich Bressler verpflichtet, von diesem Zeitpunkte ab ״von der sämtlichen Juden- Schaft nichts mehr abzufordern“ 5 6). Dieses Abkommen fand unterm 8. November 1707 die Bestätigung seitens des Königs von Polen 6) l) Signaturb• v. J. 1701, Bl. 217b—221a. Den Wortlaut dieses Dokuments — nur einiges ist weggelassen — s. Anhang Nr. III. *) Ohne Zweifel ist die durch den nordischen Krieg hervorgerufene traurige Lage Polens gemeint. 3) nnn 237. *) Börsenarch. Nr. 88, Bl. 274 b—276 a. *) Signaturb. v. J. 1707, Teil II Bl. 340—341. Abkommen v.26. Oktober!707, vgl. ebendas. Bl. 341-343. 6) Ebendaselbst.