Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 175)
- Language
- German
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147 litische Frauenspersonen, welche einen Witwer heiraten, der bereits Schutzjude ist, von der Entrichtung frei. 11) Bezüglich des Eintrittsgeldes, welches neurezipierte Juden zur israelitischen Gemeindekasse zu zahlen haben, ist bestimmt: a) Da, wo bisher keine Einzugsgelder bestanden haben, sollen solche auch nicht eingeführt werden. b) In denjenigen Gemeinden, worin dergleichen Gelder bestehen, bleiben sie für diesen Fall und solange die Gemeinden Schulden haben, fortbestehen und werden ferner in der Grösse und Weise wie bisher erhoben. c) In denjenigen israelitischen Gemeinden, welche keine Schulden haben, zahlen Neueinziehende gar kein Einzugsgeld mehr, neurezipierte inländische Ortsfremde, wenn dieses nach den Bestimmungen unter a) und b) geschehen kann, ein ständiges, nach den lokalen Verhältnissen berechnetes Einzugsgeld, die rezipierten ausländischen Juden aber ein höheres Einzugsgeld als inländische Neurezipierte. d) Alle Arten der Einzugsgelder sind auf bestimmte Summen zu reduzieren, und es muss deshalb auch alle bisherige Berechnung nach Potenzen des Vermögens oder der Inferenden hinwegfallen. Ausser dem Einzugsgelde sind Schulstandsgelder zu bezahlen. 12) Die Juden haben bei ihrer Ansässigmacliung den Verfassungs- und Huldigungseid zu leisten: ״Ich schwöre bei dem allmächtigen Gott, der Himmel ״und Erde erschaffen hat und Moysi erschienen ist und ,,bei den zehn Geboten, die Moysi gegeben sind, allem ״demjenigen, was mir soeben vorgelesen worden, ich wohl ״gehört und vollkommen verstanden habe, getreulich ״nachzukommen; so wahr mir der wahre Gott A ... .(י ״helfen wolle.“ N. B. Bei Nachsprechung dieser Worte hat der Schwörende seine rechte Hand nach jüdischem ßitualgesetz auf die Worte des Mosaischen Gesetzes, die mit ,Jo sissa es schem“ anfangen, zu legen. (Ministerialausschr. 10. Jul _1835 No. 30.) l) Steht die hebräische Bezeichnung des göttlichen NamenSr