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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 172

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 172)
Language
German
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144 Wenn auch aus unbekannten Gründen die Vorschläge des Verfassers zunächst nicht ausgeführt wurden, so ist deren Einfluss auf die hessische Regierung nicht zu verkennen und äussert sich in verschiedenen gesetzgeberischen Massnahmen zur Besserung der Lage der Juden in den nächsten Jahren. Dies beweisen vornehmlich die in den nächsten Jahren häufigen Verleihungen der staatsbürgerlichen Rechtel) an Juden, ferner die am 4. September 1819 erlassene., in entschiedenem Tone gehaltene Regierungsentschliessung zur Warnung der Bevölkerung vor der Teilnahme an Judenhetzen, sowie die im Jahre 1820 gewährte Constitution, welche die bisherige Periode der Judengesetzgebung abschloss und eigentlich allen Inländern ohne Unterschied des Glaubens den Genuss der bürgerlichen Rechte und allen Einwohnern Hessens Gewissensfreiheit zusicherte. Am 17. Juli 1823 regelte sodann ein besonderes Edikt den Jugendunterricht der Israeliten, wodurch sowohl das jüdische Schulwesen, als auch die Ausbidung israelitischer Lehrer gefördert wurde, und am 19. November 1830 (also schon unter der Amtstätigkeit des inzwischen zum Staatsminister avancierten du Thil) wurde durch Verordnung die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden, deren Aufgaben und die Vermögens- Verwaltung der Gemeinden auf gesetzliche Grundlage gestellt, welche nach erfolgter Revision am 2. November 1841 von du Thil in die noch jetzt bestehende Form gebracht wurde. So war allmählich, allerdings unter hervorragender Mitwirkung der Landstände und einer wirklich liberalen Presse sowie dank dem wackeren Eintreten angesehener jüdischer Mitbürger, der Boden zur einheitlichen, endgültigen Lösung der Judenfrage vorbereitet, welche denn auch im Jahre 1848 erfolgte und in der Gewährung der Emanzipation den Sieg der Wahrheit und Gerechtigkeit über mittelalterliche Vorurteile und drückende Zurück- Setzung bedeutete. 0 Namentlich ist dies in Darmstadt der Fall. Amtlich kommt in der Darmstadter Generalmatrikel zum erstenmal der ״Burger״ und Uhrmacher Abraham Lintz, Sohn des verstorbenen Schutzjuden jakob Lintz, vor, welcher sich am 17. Februar 1796 mit Sara, Tochter des Schutzjuden Juda Beifuss zu Frankfurt a. M., vermählte.

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