Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 159)
- Language
- German
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181 eine Generation mehr hingehen, ehe Juden mit Christen in Berührung kommen. Der Religionsunterricht muss in besonderen Stunden und (nach Ansicht des Verfassers) nach Lehr־ und Lernbüchern erteilt werden, ״welche bloss die Bildung des Menschen und Staatsbürgers bezwecken!1‘. Dass die Religion der Juden nichts gegen den gemeinsamen Schulbesuch einzuwenden hätte, sei daraus bewiesen, dass selbst jüdische Schriftsteller diesen Vorschlag hier und da gemacht haben, dass täglich an höheren Lehranstalten Juden erscheinen 1X dass sie in mehreren preussischen Städten die christlichen Schulen besuchen, ja sogar in unserem Arheilgen 5 jüdische Kinder freywillig in die dortige Schule gehen“. Deshalb kommt der Verfasser zu folgendem Antrag: ״Alle Judenkinder beyderley Geschlechts sollen vom 7. bis zum 14. und, wenn sie besonders ungelehrig sind, bis zum 15. Jahre, die christlichen Bürger- und Industrieschulen ihres Wohnorts besuchen und, Religionsunterricht ausgenommen, allen daselbst ertheilten Unterricht geniessen. Deren Eltern sollten für jede, von den Kindern ohne gültige, dem Lehrer angezeigte Entschuldigung versäumte Stunde während der 5 ersten Jahre nach Erscheinen des Gesetzes das Dreyfache von der für christliche Eltern in solchem Falle festgesetzten Strafe bezahlen“. Nach Ansicht des Verfassers sollten die Juden auf diese Weise ohne neue Gesetze dennoch durch Zwang in die Verhältnisse der christlichen Untertanen treten. — In Rücksicht dieses Unterrichts sollen dieselben unter der Direktion des Ortsgeistlichen, Schulinspektors und Kirchenrats der Provinz verbleiben. Die- ף ln den von Dr. Diehl herausgegebenen ״Schulordnungen des Gross- Herzogtums Hessen, Band 2, wird als der erste jüdische Schüler, der Aufnahme ins Fürstliche Pädagog in Darmstadt (heutiges Gymnasium, gegründet 1620 von Landgraf Georg II.) fand, ״Veidel Joseph natione Judaeusa genannt Er trat 1784 als ״primus ea gente ad Paedagogium admissus“ ein. Der erste jüdische Abiturient .war der Sohn des Schutzjuden Linz, der im Herbst 1794 abging. Ausserdem ist in den Kirchenbüchern der evangelischen Gemeinde Darmstadt beurkundet, dass am 17. November 1799 dem Schutzjuden Jakob Schlosser ein Sohn Lazarus geboren wurde, ln einer Randnote ist dazu bemerkt: ״Hat den Vornamen Louis angenommen, da er das Pädagogium frequentiert1‘(!),