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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 155

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 155)
Language
German
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127 So schreibt der Verfasser: ״Indem ich meine Überzengnnng ausspreche, dass die Erhebung der Juden zu Staatsbürgern durchaus das einzige Mittel seye, sie nützlich und glücklich zu machen, so räume ich gerne ein, dass sie hierzu erst vorbereitet werden müssen, und folglich würde es in meinen Augen eine Art von Missgriff seyn, sie alle auf einmal zu Staatsbürgern zu erklären; zwar würde dieser Schritt, das lehrt schon die Erfahrung und die Natur der Sache, nie ohne wohlthätige Folgen bleiben, allein fürs erste ist der Staat nicht verbunden, Individuen unter seine Bürger aufzunehmen, welche ihm noch keine Beweise von dem guten Willen gegeben haben, uns wirklich als Brüder zu betrachten1)״ .״Auf der anderen Seite jedoch״, meint der Verfasser, ״wird das Staatsbürger-Recht, wenn es dem Individuum und nicht der Nation gegeben wird, die reizendste und verlockendste Prämie seyn, die man dem Juden, der Eifer und guten Willen zeigt, darreichen kann, es wird also in der Hand der Regierung das kräftigste Mittel seyn, die Umformung der Juden zu beschleunigen.“ Nach Ansicht du Thils könnte die Zulässigkeit zum Staatsbürgerrecht auch nicht von inneren Eigenschaften, Moralität, Kultur, Kenntnissen u. s. w. abhängig gemacht werden. Denn wie sollten solche Prüfungen stattfinden? Darüber könnten nur äussere Umstände, Indigenat, langer Aufenthalt u. s. w. entscheiden, ״bei den Juden lasse man es von der Treibung irgend eines l) Dass dieses harte Urteil des Verfassers nicht von Hass diktiert ist, beweist nachfolgende hierzu gemachte Randbemerkung desselben: »Deswegen erkenne ich auch den Einwurf gar nicht an, dass die hiesige Regierung zu wiederholtenmalen, und vorzüglich bey dem Regierungsantritt Sr. Königlichen Hoheit des Grossherzogs (Ludwig I.) fruchtlos den Versuch gemacht habe, die luden zu bessern. — Man that damals nichts zu ihrer besseren Bildung, man Hess auf denen, die zu Gewerben übergingen, die alten Lasten ruhen man raubte ihnen die Hoffnung, sich über ihre Glaubensgenossen erheben zu können, man erhielt sie durch Ausschliessung vom Staatsbürgerrecht in einem Zustande der Erniedrigung, welcher sie dem Gespötte der Christen und den Abmahnungen ihrer Glaubensgenossen Preis gab, auch blieb für sie der Rücktritt zu dem alten Lieblingsgewerke zu leicht — dieses sind meiner geringen Einsicht nach die Ursachen, warum eine Absicht, die um so achtungswerther war, als sie in eine Zeit fällt, in weicher man nicht so allgemein an die Menschenrechte der Juden dachte, nicht mit dem verdienten Erfolge gekrönt ward.“

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