Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 154)
- Language
- German
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126 sondern als eine politische Massregel, die sehr wohlthätige Folgen für den Staat haben wird.“ Nun fährt der Verfasser fort: ״Die Abstellung der Nachtheiie, die aus dem jetzigen Zustande der Juden entstehen, und die Benutzung1) einer vorhandenen, in staatswirtbschaftlicher Rücksicht jedoch ganz unthätigen Population sind allein schon grosse Vortheile, insbesondere aber kann es z. B. nicht gleichgültig seyn, wenn 100 oder 200 Juden die Waffen tragen, und dafür ebensoviel Hundert geübte und starke Hände dem Ackerbau belassen werden, welche ihm die Conscription entzogen haben wurde!.... Überhaupt werden die Juden, die viel Scharfsinn haben, und an eine massige und eingezogene Lebensweise gewöhnt sind, die mechanischen Gewerbe mit Vortheil betreiben.“ In ironischer Weise widerlegt der Verfasser sodann die Einreden und Vorstellungen der Gegner: ״Freylich finden sich in unseren Acten Vorstellungen ganzer Zünfte, ja sogar Berichte von Beamten, die die Frage aufwerfen, wovon sollen die Christen leben, wenn die Juden zu den Gewerben zugelassen werden. Demnach wären die Juden keine Menschen, die Staaten für die Christen da, und sie hätten bey der Aufnahme der Juden nicht die Verbindlichkeit übernommen, diesen wenigstens die Möglichkeit, sich ehrlich zu ernähren, zu verschaffen? Die Sprache der Zünfte ist selten die Sprache der Vernunft, überall, wo ihnen die Verfassung ein Stimmrecht in den Deliberationen des Staates einräumte, da durfte auch kein katholischer oder umgekehrt kein protestantischer Handwerker aufgenommen werden, je nachdem die eine oder die andere Religion, die aber immer nur zum Prätext diente, die herrschende war.“ So sehr der Verfasser in dieser Frage, wo Vorurteil und Hass gegen unsere Glaubensgenossen in damaliger Zeit die bedauerlichsten Erscheinungen zeitigten, hochgesinntes Denken verrät, so kommt er dennoch nicht zu einer Empfehlung allgemeiner Aufnahme aller Juden Hessens zu Staatsbürgern, ״in Anbetracht der z. Zeit bestehenden Rückständigkeit vieler Juden in kultureller Hinsicht, sowie der religiösen Eigenheiten, welche einer Amalgamierung derselben mit den Christen entgegen sind, sowie z^der jetzt noch einseitigen Beschäftigung derselben mit dem Handel“. l) D. h. Nutzbarmachung.