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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 153

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 153)
Language
German
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IRI
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125 hundert von Maimonides in 13 Artikeln abgefasst wurde, enthält gewiss nichts Anstössiges. Unserer Sorgfalt ist es nun überlassen, den heranwachsenden Generationen Männer za Lehrern zu geben, welche sie mit dem wahren Geist ihrer Beligion bekannt machen können, dann wird alles gut gehen“. III. Vorschläge für eine neue Verfassung der Juden. Der zweite Teil des Gutachtens ist nicht minder von humanem Geiste erfüllt. Mit klarer Erkenntnis zeichnet der Verfasser die Ursachen der Weigerung mancher Volkskreise (Zünfte u. s. w.) gegen die Gleichberechtigung der Juden und deren Einsetzung zu Staatsbürgern. Auf Grund der bisherigen Untersuchungen stellt du Tbil für die Behandlung dieser Frage folgende zwei Gesichtspunkte auf: 1) Es muss mit den Juden eine Veränderung Vorgehen, der höchst traurige Zustand, in welchem sie sich befinden, und der Nachteil, den sie uns dadurch zufügen, fordere es. 2) Bey dieser Veränderung haben wir nicht zu fürchten, dass weder die Beligion der Juden, noch ihre Sitten uns absolute Hindernisse in den Weg legen. Sobald dieses ist, können wir nicht anders als darauf antragen, dass wenigstens allen Juden, welche sich in unsere Gesetze fügen, das Staatsbürgerrecht erteilt werde, die Gerechtigkeit fordert dieses, und es können die Vorgesetzten Zwecke nur auf diese Weise erreicht werden. — Denn nur von dem Staatsbürger können wir Patriotismus und Bürgertugenden fordern, nur von dem Mann, dessen Existenz politisch gesichert, nicht mehr preeär ist, können wir erwarten, dass er sein Vermögen in Grundstücken anlegen werde, nur der, der ein Gewerbe mit allen den Bechten und ohne grössere Lasten, als die seiner Mitbürger sind, betreibt, kann neben ihnen fortkommen, nur er also wird sich diesen Gewerben widmen, und nur der Mensch, der der öffentlichen Gering- Schätzung entrissen ist, kann Muth genug haben, sich so wie andere Staatsbürger zu benehmen. Ich betrachte indessen diesen Schritt nicht blos als ein der Gerechtigkeit gebrachtes Opfer,

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