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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 150

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 150)
Language
German
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122 liehe Tugenden1) verliehen hat, die man täglich den Christen als Muster vorstellen sollte.“ Bei Erörterung der Frage, ob den Jaden eine neue Yerfassung za geben sei, kommt du Thil zu folgendem Ergebnis, welches nicht minder als seine bisherigen Ausführungen vom Geiste der Gerechtigkeit und Menschlichkeit getragen ist: ״Welche ist also die Position der Regierung bei dieser Lage der Dinge? Sie sieht, dass ein Theil ihrer Verwaltung nicht in der Vollkommenheit ist, in welcher er seyu sollte, sie siebt, dass ihre christlichen Unterthanen sogar von ihr fordern, sie von einem Übel zu befreyen, das alle mehr oder weniger drückt, sie hört die Stimme der Menschheit, die Stimme einer zahlreichen Klasse von Individuen, welche um Barmherzigkeit, um Gerechtigkeit flehen — sie kann nicht misskennen, dass alle Menschen mit gleichen Ansprüchen auf Gerechtigkeit geboren werden, dass keiner za willkürlichen Zwecken anderer missbraucht werden darf, dass alle Kinder einer Mutter gleiche Sorgfalt von ihr fordern, und sie darf sich endlich nicht verhehlen, dass sie selbst durch Thun und Lassen vieles zur Herbeyführung dieses Zustandes der Dinge beygetragen habe, — kann sie sich also weigern, alle Kräfte anzustrengen, die Sache zum Besseren zu führen? Hierzu sind nur 2 Mittel übrig, man befreye sich entweder ganz von diesem jetzt unnüzen Theile der Population, oder man nehme eine gänzliche Reform mit demselben vor; kann ersteres nicht stattfinden, weil Sicilianische Vesper und allgemeine Verbannungen nicht in unsere Zeiten passen, weil die Politik uns lehrt, Vortheil aus einer Population zu ziehen, die nun einmal vorhanden ist, und die Moral uns gebietet, Menschenrechte zu achten, und alles, was an uns liegt, zur Besserung des geistigen und physischen Zustandes der Menschen, die uns angehören, beyzutragen —, muss also der andere Weg einer Reform eingeschlagen werden, so legen sich nach dem Vorgesagten folgende Haupt* zwecke derselben von selbst dar: 1) Einheit und Gleichförmigkeit in diesem Zweige der Ver* waltung, allgemeine Ausführung des Willens der Regierung in allen Theilen des Staates, *) Im Gutachten unterstrichen!

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