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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 144

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 144)
Language
German
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116 2) Ein Ober-Einnehmer in jeder Provinz, welcher die zu der Landjudenschaftskasse gehörigen Gelder von den Untererhebern einnimmt und verrechnet. Diesem ist 3) ein Controlleur beigegeben. Ausserdem war in jedem Amt 4) ein Untererheber und Deputierter. Diese haben die Beiträge, welche jeder Jude ihres Amtes nach dem Steuerstock zu leisten hat, zu sammeln und monatlich an den Ober-Einnehmer zu senden. Ferner fungierten für die Synagoge sogenannte Kastenmeister, von welchen in den Städten zwei und auf dem Lande einer gewählt wurden. Diese nehmen die von den Ehrenämtern in der Synagoge (מצוות) und dem Vermieten der Stühle eingehenden Gelder ein, verrechnen sie und schlagen die Ausgaben, welche der Unterhalt der Synagoge und Schule erfordert, nach dem Steuerstock* 1) in der Gemeinde aus. Die Rechnung wird sodann bei Amt abgehört. Die Prüfung und Abschätzung des Vermögens eines jeden geschieht auf dem Juden-Landtag 2), welcher in Starkenburg zu Gross-Gerau, in Hessen (Oberhessen) zu Wiesek abgehalten wird. Da dieselben von der Gesamtheit der Judenschaft nicht mehr besucht werden, so wohnen nur noch die Vorsteher und Deputierte bei. Ausserdem wird dort die Jahresrechnung des Obereinnehmers abgehört und neben anderen die gemeinsamen Verhältnisse betreffenden Gegenständen wird ferner bestimmt, wie viel nach den Bedürfnissen der Kasse für das künftige Jahr von 100 fl. Steuer beizutragen sei. Die von der gesamten Judenschaft zu tragenden Ausgaben bestehen demnach hauptsächlich in Besoldung und Wohnung des Rabbiners, Honorar des Commissarius, Sekretärs und Kanzleidieners, Rechnungs- und Revisionsgebühren, Juden-Landtags-Kosten, legenheiten vier besondere Vorsteher. Ebenso besass Friedberg eine eigene Verfassung. 1I Alle Verteilungen geschahen nach dem Steuerstock, welcher alle drei Jahre erneuert werden musste, sodass jeder mit seinem ganzen Vermögen angesetzt wurde. *) Den Vorsitz auf dem )udenlandtag führte ein landesherrlicher Commissarius, welcher zur Überwachung der öffentlichen Angelegenheiten der Juden bestellt wurde und ein Honorar von 50 fl. bezog. Der Juden-Commissarius für die Darmstädter Stadt- und Landjudenschaft wurde im Oktober 1783 ernannt.

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