Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 142)
- Language
- German
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114 sich in einer Synagoge und zwar in einem von der offenen Strasse entlegenen Gemache versammeln und ihr Gebet ״in der Stille ohne Lärm and lautes Eufen verrichten“. In dem Synagogenhause durften nur Juden wohnen und ausserdem sollte dasselbe ״von den Kirchen, Pfarr-, Schul- und Rathäusern abgelegen sein“ und nur da eingerichtet werden, ״wo entweder keine oder doch langsam und selten Leute vorbeizugehen pflegen“. Im Jahre 1809 amtierten 4 Rabbiner1) im Grossherzgtum Hessen. Betreffs ihrer existierte keine gleichförmige Verfassung. Für die althessischen Lande des Fürstentums Starkenburg ist ein Rabbiner in Darmstadt2) angeordnet, welcher nach Stimmenmehrheit von den Deputierten oder einem Ausschüsse der Stadt- und Landjudenschaft gewählt wird. Die Wahl bedarf der Bestätigung der Regierung. Sein Gehalt war 1809 auf 475 fl. festgesetzt, wozu als Accidenzien 4 fl. von einer Kopulation, 1 fl. für Aufnahme der Ehepakten3), 3 fl. für Diäten bei Inventuren und anderen Arbeiten kamen. Im Fürstentum Hessen (Oberhessen) hatte der Rabbiner seinen Sitz in Friedberg. Bei der letzten Vacanz erhob sich die Frage, ob man denselben nicht nach Giessen verlegen solle. Allein höchsten Ortes wurde beschlossen, dass bis auf weitere Verordnung der Rabbinatssitz in Friedberg verbleiben soll, teils weil die dortige Judenschaft diesen Rabbiner fast allein besoldet, teils weil sich viele Ausländer4) ״an diesen Rabbiner-Stuhl hielten, und vielleicht im Falle einer Verlegung desselben abgegangen sein würden“ 5). Zur Zeit (1809) ist diese Stelle unbesetzt, weil man bei der letzten Erledigung (in demselben Jahre) die Bemerkung gemacht hat, dass das damit verbundene fixe Gehalt von 106 fl. zu unbedeutend sei, die Erhöhung desselben jedoch nur mit gemein- *) In ־Darmstadt, Michelstadt, Offenbaoh und Friedberg. *J Die Rabbiner in Darmstadt waren seit 1794 R. Heyum Simon und später R. Cal man Mengenberg. *) Den Rabbinern standen damals auch richterliche Befugnisse zu (wovon beim Gerichtsstand der Juden noch näher die Rede sein wird). 4) Jeschiwa zu Friedberg. 5) Im |ahre 1842 erfolgte dann in der Tat die definitive Verlegung des Landrabbinats nach Giessen.