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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 140

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 140)
Language
German
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und Nachsteuer» Bei Altersdispensationen, verbotenen Graden und dergleichen werden sie mit doppelten Sporteln belegt. Die ihnen als Juden eigentümlichen Abgaben sind: 1) Schutzgeld, 2) Einzugsgeld (Inferendum), welches zwar nicht in allen Aemtern gleich, jedoch in den meisten auf 86 fl. 40 kr. für ein Paar Ausländer, 18 fl. für Inländer und 27 fl. 30 kr., wenn nur ein Ehegatte ausländisch ist, fixiert ist uud bei dem Ueberzug aus einem Amt in das andere wiederholt werden muss (!), 3) Sporteln und Stempel bei der Reception betragen ungefähr 20 fl., 4) Pferde-, Mess-, Silber-, Wachs- und Federkielgelder1), 5) Kleppergelder2), welche 1799 auf 20 Jahre mit 4000 fl. abgelöst wurden, 6) dons gratuits bei Regierungsantritten3 * * * * 8). *) Am 14. März 1718 machte die Fürstl. Renthcammer den Vorschlag, zur Beseitigung des in der Fürstl. Licht-Cammer eingetretenen Mangels an Wachslichtern, Dochtgarn, Seife und Stärke der Juden Schaft des Landes eine Zahlung von 1200 fl. jedes Jahr aufzuerlegen. Ebenso ist uns ein Brief der Landgräfin Elisabeth Dorothea an die Rentmeister zu Darmstadt, Dornberg und Rüsselsheim (v- 14. Oktober 1687) erhalten, worin dieselbe zur dringenden Anschaffung einiger guter Reitpferde befiehlt, dass die Juden in den ,,anbefohlen Ämbtern״ ״auf Sambstag d. 22ten diesses ein gutes Reitpferd dergestalt parat halten sollen, damit man auf Begehren desselben ohnfehlbar habhaft sein könne“ (Pferdegeld). 2) Ferner wurde 1744 verordnet, dass die Juden schuldig seyen, die alten abgängigen Klepper im fürstlichen Marstall anzunehmen und einige Klepper zu unterhalten. Doch durften sie diese Verpflichtung gegen eine bestimmte Summe (Kleppergelder), so z. B. 1742—45 gegen 2000 fl., ablösen. Von 1746 an sollten jährlich 500 fl. für diesen Zweck gezahlt werden. Die Forderung kehrt immer wieder. In Wirklichkeit finden sich in der Ober- Einnehmerei-Rechnung der Landjudenschaft Darmstadt vom Jahre 1789 noch folgende Posten: Zur Fürstl. Generalkasse bezahlt: An Pferde-, Klepper-, Wachs-, Silber und Messgelder 85 fl. 25 alb. 4 An Federkielgelder 24 fl. Mach Verordnung vom 23 Januar 1750 musste jeder in Oberhessen neu aufgenommene Jude einen neuen Feuereimer auf das Rathaus liefern. Laut Quittung vom 6. März 1715 an den Darmstädter Hoffactor Löw Isaac zahlte die Judenschaft ferner 3000 fl. als Ablösung der Verpflichtung zur Unterhaltung von Jagdhunden für den fürstlichen Hof. 8) So ist uns aus dem Jahre 1717 noch eine Adresse erhalten, mit welcher der Vorsteher Samuel Heyum in Darmstadt namens der Landjudenschalt bei erstmaligem Einzug der Fürstin (Charlotte, des späteren Landgrafen Ludwigs VIII. Gemahlin) ein Präsent überreichte•

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