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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 121

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 121)
Language
German
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93 glases) und die Fenstergitter darf man öffnen und schliessen.“ Das scheint mir die einzig richtige Uebersetzung dieser Worte zu sein. Ein weiteres Beispiel finde ich bei Raschi Sabbath 154 b in der Erklärung des talmudischen Wortes בכולסא; seine Worte lauten: חתיכית רחבות של זכוכית שאינם כלים ועושין מהן חלונות d. h. ״breite Glasplatten, die nicht den Charakter von Gefässen haben und aus denen man Fenster macht“. Da diese Beispiele mit rituellen Vorschriften verknöpft sind, so ist anzunehmen, dass derartige Fenster tatsächlich im Gebrauch waren. Allgemein eingeführt waren sie allerdings nicht und das ist im Orient bis auf den heutigen Tag noch nicht der Fall. XXIV. In Sanbedrin 67a wird das Verfahren, welches gegen den מסית angewendet wird, ausführlich beschrieben. Es wird nämlich gelehrt, dass man, im Gegensatz zum Verfahren bei anderen Verbrechern, die Zeugen in einem Hinterhalt postierte, um den ממית vor Gericht überfuhren und verurteilen zu können. Der Talmud schliesst dann mit den Worten: ובן עשו לבן סטדא בלוד ותלאוהו בערב הפסח ״So wurde verfahren mit dem Ben Satada in Lydda und er wurde am Rüsttage des Pesachfestes aufgehängt“. In den zensierten Ausgaben wurde die Stelle weggelassen, weil man sie auf den Stifter der christlichen Religion bezog. So heisst es auch im יר רמה des R. Hei'r Abulafia ausdrücklich. Nur noch einmal wird der Ben Satada im babylonischen Talmud erwähnt, nämlich Sabbath 104b, und dort bemerkt R. Tarn, dass es aus chronologischen Gründen eine andere Persönlichkeit gewesen sein müsse. Letztere Ansicht scheint mir besser fundiert zu sein und zwar aus folgenden Gründen. Es ist zunächst nicht einzusehen, warum die Persönlichkeit des Stifters, die sonst im Talmud an verschiedenen Stellen und selbst in Sanhedrin mit seinem vollen Namen angeführt wird, hier einen sonst ganz unbekannten Namen tragen sollte. Ausserdem heisst es an der betreffenden Stelle in Jeruschalmi VII, 16: ובן עשו לבן םוטדא בלוד והבמינו עליו שני תלמידי חכמים והביאוהו לבית דין וסקלוהו. Hier fehlt das charakteristische ותלאוהו, an dessen Stelle וסקלוהו steht; auch dass es am ערב הפסח geschalt,

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