Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 85)
- Language
- German
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seines Ranges nicht für möglich halten sollte. R. J. Z. Mecklenburg in seinem Werke הכתב והקבלה weist schon darauf hin, dass die Massora am Ende von דלך TO Verse verzeichnet. Nun hat dieser kleinste der Wochenabschnitte nur 30 Verse und die Angabe bezieht sich auf נצבים וילך zusammengenommen, weil diese bekanntlich nur als eine einzige Sidra gelten und nur selten getrennt werden. Am Ende von נצבים verzeichnet die Massora dennoch, diesen Abschnitt besonders zählend, 40 Verse. Heidenheim hat nun beide Angaben addiert und auf diese Weise ein irrtümliches Plus von 37 Versen gefunden. Dass aber das Plus nur 37 und nicht, wie man erwarten müsste, 40 ausmacht, das liegt an der verschiedenartigen Einteilung der עשרת הדברות, die nach der Angabe am Ende des Buches in mehr Verse eingeteilt werden als nach der Angabe am Ende der Sidra. Immerhin ergibt sich jedoch aus dem Vorstehenden soviel, dass eine verschiedene Abteilung bei einzelnen Versen üblich w ar, so dass die im Talmud angegebene Zahl der Verse, die von der massoretischen nur um 43 differiert, nicht als besonders auffallend angesehen werden kann. 5. Desto grössere Schwierigkeiten entstehen, wenn wir uns an die Betrachtung der beiden anderen Zahlangaben im Talmud begeben. Der Psalter soll um acht Verse mehr als die Thora enthalten. Schon die Betrachtung des äusseren Umfanges dieser beiden Bücher widerstreitet dieser Angabe. In der Tat enthält der Psalter nach Angabe der Massora nur 2527 Verse, nicht einmal die Hälfte der Anzahl derjenigen der Thora, und die Tossaphoth Jeschanim z. St. bemerken bereits, dass der Psalter, auch wenn man ihn in noch so kleine Verse zerlegen wollte, noch immer nicht jene Zahl erreichen würde. Noch grössere Bedenken erregt die Angabe über die Chronik, die nur 1656r) Verse, also nichtviel mehr als ein Viertel von der Versezahl der Thora, enthält. Wie erklären sich diese handgreiflich unrichtigen und über jedes zulässige Mass hinausgreifenden Angaben unserer Baraitha? Es ist von vornherein klar, dass wir hier ohne Emendatioh nicht weiter kommen. ) Ginsburg hat 1765, י