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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 77

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 77)
Language
German
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49 Dem Joseph Palache wird für dieses Mal eine Unterstützung von 6 Reichstalern bewilligt. Am 5 Yeadar wird verfügt, Dr. Jeosuah da Fonsequa soll bis zum nächsten Freitag dem Schatzmeister Izaque Seneor 200 orffa bezahlen, weil er bei der Gelegenheit der Surä seines Sohnes gegen die öffentliche Gemeindeordnung verstossen hat. Der Genannte hat ferner eine Verordnung übertreten, welche der Vorstand, mit Bezug auf die Zahl der Gäste bei Beritiott, erlassen hatte. Die Witwe des H. Fonseca soll vom nächsten Roshodes an, anstatt orifc 12, nur 9 erhalten, weil sich inzwischen 2 ihrer Töchter verheiratet haben1). Fortan sollen nur der HH. Mosseh Israel und der Rohy Abraham Meatob befugt sein, den Hazan beim Lesen der Parassä zu korrigieren. Andere Personen dürfen dies nicht, um den Hazan nicht irre zu führen. Am 12. Veadar wurde beschlossen, dem Jeosuah da Fonseca, mit Rücksicht auf seine Vermögensverhältnissse sowie auf die in der Junta an den Tag gelegte Reue, die Geldstrafe von 200 cdß auf 50 zu ermässigen, doch diese müsse er unweigerlieh bis zum nächsten Freitag bezahlen. Um der bei einigen Mitgliedern herrschenden irrigen Meinung über gewisse Verordnungen entgegenzutreten, soll, trotz• dem deren Wortlaut recht deutlich ist, eine neue Aufklärung bezüglich derselben gegeben werden und wird also erklärt, dass alle Personen, bei denen Beritiotth oder Vermählungen stattfinden, verpflichtet sind, ihre Festlichkeiten (Surotth) in der Hauptsynagoge abzuhalten. Von dieser Pflicht kann niemand befreit werden, es sei denn, dass nach Befinden des Vorstandes triftige Gründe vorliegen, um eine Ausnahme zu gestatten. Ferner wird erklärt, dass gleichviel ob die Beritiotth in der Hauptsynagoge oder in den Medrasim stattfinden, zu der Berith nicht mehr als die festgesetzte Anzahl von bis zu 20 Personen eingeladen werden darf. In der Sitzung am 19. Veadar zahlte Dr. Jeosuah da Fonseca die ihm auferlegte Geldstrafe von 50 M. *) Auf pag. 24 heisst es indes, dass die Witwe des HH. Fonseca mit Ihrer ganzen Familie nach Italien reisen will, J&hrMicli J. L. O. YJ. 4

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