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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 76

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 76)
Language
German
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48 Besuchern jener Synagoge bei Neuvermählten und Beritot veranstaltet werden. In den Medrasim darf bei derartigen Anlässen nur der von der Gemeinde besoldete Hazan do Medras de Talmud Torä fungieren, wenn er von den betreffenden Personen dazu aufgefordert wird. Es soll auch den Knaben bei Eintritt ihrer Religions-Mündigkeit (que comprirem minyan) gestattet sein, an ihrem Freudentage Harbitt und Tephilä vorzutragen. Fremden wird dagegen verboten, sei es in der Ha,upt Synagoge oder dem Medras de Talmud Torä, als Hazan zu fungieren. Am selben Tage vollzog man zwei Schriftstücke über Mietung des Hauses des (von?) Joäo Fransses Brandäo, an der Herrlichkeit, welches dieser als Synagoge vermietet. Sie sind datiert vom 1, Dezember 1654 und folgen weiter unten in Ab- Schrift. Am vorletzten (Tage) von Adar 5415. Den Witwen Abarbanel und Varga soll, je nach deren Wahl, ein Sack Weizen oder 5 Mark verabfolgt werden. Beschlossen: M5L (Manoel) Vilareal soll die Gemeindeabgabe bezahlen, ungeachtet der von ihm hiergegen angeführten Gründe, dass er sich nur vorübergehend (de transito) hier aufgehalten habe. Man besprach das grosse Ärgernis, welches durch an den Türen bettelnde Tudescos gegeben wurde. Es soll zunächst den Vorstehern in Altona und auch den hiesigen Tudescos angezeigt werden, dass wenn keine Besserung eintritt, die Herren der Gemeinde auf Anweisung des Senats veianlassen werden, dass, zur Warnung für die übrigen, zunächst 2 jener Leute auf einige Zeit dem Arbeitshaus (Rasphuis) überwiesen werden, da die Herren des Senats und der Bürgerschaft (burgezes) diese Massregel verlangen. Die betreffenden Pfleger sollen der Polin und den beiden Tudescos, welche am meisten an den Häusern betteln, keine Unterstützung gewähren. Dem H. Mosseh Israel wird, auf seinen Antrag für den von ihm erteilten Unterricht in der Guemarä eine Zulage von 100 Mark gewährt, sodass er fortan 400 Mark bezieht. Es geschieht dies mit Rücksicht auf seine vielen Bedürfnisse, sowie weil der Unterricht in der Guemarä höher steht als alle anderen Fächer und inehr Anstrengung erfordert, weshalb auch seine Vorgänger mehr als 300 Mark bezogen hatten,

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