Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 75)
- Language
- German
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Jacob Israel in der Berberei (berberya) gefangen gehalten werde. Trotzdem nun der frühere Vorstand ihm 100 Mark, deren er zur Auslösung seiner Frau bedurfte, anszahlen liess, habe er von neuem brieflich seine Bedürftigkeit dargelegt. Beschlossen, es soll bei den 100 Mark sein Bewenden haben. Am 28. Auf ein Gesuch der Esther Desende beschlossen, ihr fortan die frühere Unterstützung von 3 Mark zu gewähren. Am 3. Quislev. Mosseh da Cunha trägt vor, er habe eine Differenz mit Jacob Habilho; er bitte, man wolle denselben zur Ernennung von Schiedsrichtern veranlassen, damit diese nach ßecht entscheiden. Mit dieser Sache wurden Selomoh Cohen und Dr. Baruch Namias namens des Vorstandes betraut. Sie befassten sich gleich am nächsten Tage mit dieser Sache, indem sie alle erdenklichen Gründe vorbrachten, um den Genannten hierzu zu überreden. Er lehnte aber die Ernennung von Schiedsrichtern hartnäckig ab und so unterblieb solche. Am 6. desselben Monats wurde die Festsetzung der Gemeinde• Steuer auf nächsten Sonntag vertagt. Abraham Lumbroso wurde zum Administrator für die Armenpflege der Tudescos ernannt. Er soll dieses Amt gemeinsam mit Izaque Namias wahrnehmen. Fortan solt alljährlich ein neuer Administrator eintreten und der zuletzt gewählte im Amte verbleiben, um den neu eintretenden zu instruieren und ihm zur Seite zu stehen. Am 10. Tebett erscheint der H. Biby Leäo namens Daniel Mesias und Gidon de Paz und erklärt, dass hinsichtlich des ihnen angekündigten Bannspruches einiges Bedenken (escrupulo) obwalte. Beschlossen: Es soll dem Jeosuah Habilho gestattet sein, in irgend einem dieser Häuser zu spielen (jugar?'). Mit Rücksicht auf die von dem H. vorgebrachten Gründe wurde der Bann aufgehoben. An demselben Tage wurde aus zwingenden Gründen beschlossen, dass in der Hauptsynagoge niemand anders vorbeten darf, als der daselbst angestellte Hazan oder dessen Gehülfe. Ein Gleiches soll auch für die Festlichkeiten (Surot) gelten, welche von• den ) Vielleicht ein Schreibfehler, statt: alugar=mieten.