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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 68

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 68)
Language
German
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46 ז Beschlossen, das Collegium soll sich alle acht Tage versammeln. — Es soll Land für das Bet Hahn angekauft werden. Die Angehörigen derjenigen Verstorbenen, deren Leichen oder Gebeine aus dem Binnenfriedhof entfernt worden, haben die hier־ aus entstandenen. Kosten zu zahlen. Bei Unvermögenden zahlt die Gemeinde. Einem Sohn von Izaque Nunes, welche]* von Holland gekommen war, wird angekündigt, er müsse von hier fort. Nachdem man jedoch erfahren, dass er hier in Tabak arbeitet, wurde ihm erlaubt, sich einen Monat aufzuhalten.; 25. Ijar. Man beriet über den Antrag des H. Mosse Israel, es zu gestatten, dass Hammel, welche in Vansbeque (Wandsbeck bei Hamburg) von einem zuverlässigen Sochet geschlachtet worden, hier zugelassen werden. Beschlossen, Erlaubnis zur Einfuhr geschlachteter Hammel nicht zu erteilen. Diese müssen, wie bisher, lebend eingeführt werden. Aron Gabay ersuchte um ein Gelddarlehn, um nach Italien zu reisen. Das Gesuch wurde ihm abgeschlagen; er könne aber, wie die übrigen, seine übliche Unterstützung (esmola) erhalten, wenn er diese annehmen wolle. 2. Tainmus. Der H. Mosse Israel ersucht um Gehaltserhöhung. Beschlossen, Gehaltserhöhung zu verweigern, ihm aber 50 Mark zur Bestreitung seiner notwendigen Ausgaben zu bewilligen. 2. Tamm u s 5414. Man behandelte das Gesuch des Jacob Israel um Unter־ Stützung zur Auslösung seiner Frau, welche in Gefangenschaft geraten ist. Beschlossen, ihm 100 auszahlen zu lassen. 28. Ab. Auf Vorladung erschien Dr. Semuel Cohen, infolge eines Gesuches des Dr. Daniel Namias, den ersteren zu veranlassen, aus der Mitte, der Gemeinde Männer zu ernennen, welche die zwischen ihnen schwebenden Differenzen zum Austrag bringen sollen. Dr. Cohen überlässt die Entscheidung zweien Männern; er ernennt seinerseits den Yeosuab de Palacios; Dr. Daniel Namias möge ernennen, wen er wolle. Wenn diese beiden sich nicht einigen können, werde man einen Obmann erwählen.

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