Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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I / / /■! ( i 30 / ת¬ .y In Erwägung des Ärgernisses und der grossen Unruhen, welche man befürchtet, wenn in hiesiger Stadt die Beschneidung an Personen vollzogen wird, welche nicht notorisch dem israelitisehen Volke angeboren, (que näo säo da semente de Israel), wird verkündet, dass niemand bei Strafe der Berachä es wagen solle, fremde Leute (estranhos) oder fremde Kinder, unter gleichviel welchen Verhältnissen, zu beschneiden, ohne hierzu den ausdrücklichen Auftrag des Collegiums zu haben. Dieses Verbot gilt für diese Stadt und deren Gebiet. Jeder, der dieses Verbot Übertritt, soll, abgesehen von der oben angedrohten Strafe der Berachä, mit denjenigen Strafen belegt werden, welche das Collegium für angemessen hält, (später hinzugefügt): in eine Strafe von fünfzig Talern verfallen. Um diese Verordnung allgemeiner zu fassen und zu keinem Zweifel Anlass zu geben, wird bestimmt, dass niemand ohne Befehl des Collegiums in hiesiger Stadt und deren Gebiet die Beschneidung an einem von auswärts Gekommenen vollziehen darf. Am 8. Veadar1). (Jahrnicht angegeben, doch jedenfalls 5413). Das Collegium versainmmelt sich im Hause des Herrn Seneor2). Es. handelt sich um Unterstützung eines Ohacham tudesquo, der ein Buch in Druck geben will. Ihm werden 12 Mark bewilligt. Der Gabay wird beauftragt, die Mazzotli für die Armen hersteilen zu lassen und die eine Hälfte des Mehls von Eliäu Aboab, die andere Hälfte von der Witwe des Simäo Henriques zu kaufen. Zuzarte wird mit einer nochmaligen Bitte um Unterstützung abgewiesen, da man ihm mehrfach' geholfen hat, ohne dass er, wie beabsichtigt, nach seiner Heimat abgereist ist. Dem H. David Cohen, der sich für ihn verwendet, lässt man sagen, jener solle zuerst fortreisen und dann werde man ihm 3 oder 4 Reichstaler geben. l) Dem Datum nach, befindet sich diese Eintragung nicht an ihrer richtigen Stelle« *) Wie später erhellt, ist dies Abraham Senior Teixeira, der im hohen Alter von ungefähr 80 Jahren die ßeschneidung an sich vollziehen lies§• (Siehe Grunwald, Portugiesengräber S• 123 )