Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 59)
- Language
- German
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31 2 6. T 11 a m u s . Am 27(?) Thamus lag eine Anfrage des Abraham Benveniste vor, ob er, anstatt 12 Frauen, 12 Männer, also im ganzen 32 Männer einladen dürfe. Beschlossen: Es dürfen nicht mehr als 20 Männer eingeladen werden, auch dann nicht, wenn keine Frauen eingeladen sind1). An demselben Tage wurde über die Gemeindeabgabe (direyto da nagäo2) verhandelt, welche für hier ankommende Wolle zu zahlen ist. Beschlossen: Von jedem Ballen Wolle sind 10 placas (Schilling) und für je 2 Ballen Lammwolle ebenfalls 10 placas zu zahlen, und wenn man sich nicht nach diesem Satze richten will, möge man sich nach bestem Gewissen dem Tarif anpassen (que se aiustem com a pauta conforme suas eonsciencias.) An demselben Tage wurde das Verbot bezüglich der Beschneidung Fremder veröffentlicht. Man erörterte das Gesuch der Abgesandten aus Mähren (Morabva), welche um Unterstützung zur Errichtung ihrer Synagoge ersuchten. Beschlossen: Für diesen Zweck nichts zu bewilligen, den Abgesandten aber das zu geben, was die Satzung vorschreibt. Am 27. T11 a m u s. Die Herren HH. Eoby Leäo, Moseh Israel und Joseph Jezurun beantragen die Errichtung der frommen Stiftung (misvä) ״Es Haym“ d. h. einer Brüderschaft, welche bedürftige junge Leute, die sich dem Studium widmen, unterstützt und ihnen monatlich das von den Verwaltern der Stiftung Bestimmte auszahlt. Das Collegium gewährt Erlaubnis zu dieser Stiftung und gestattet auch, Spenden für dieselbe zu geloben. b Unter einem späteren Datum findet sich eine Vorschrift, welche bestimmt, wie viele Personen an einer Festlichkeit teilnehmen dürfen. 2) Wie sich später herausstellt, hatten die Kaufleute von ihrem Waren- Umsatz, sowie die Mäkler von ihrer Courtage eine Abgabe an die Gemeinde zu leisten. Zuerst war es Brauch, dass jeder den auf ihn entfallenden Betrag in eine dazu bestimmte Büchse warf, ein Modus, der auch zu alten Zeiten in Hamburg bei der Einkommensteuer üblich gewesen sein soll. Herr Leopold jessurun bemerkt, dass die Gemeinde dem Staate jährlich einen ״Schoss“ zu leisten hatte, welcher wahrscheinlich durch Erhebung obiger Umsatz- oder Gewerbesteuer aufgebracht wurde*