Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 52)
- Language
- German
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24 welche sodann einschreiten werden. Sollte dies nicht genügen und sie (die Lehrer) dem entgegenhandeln, so wird das Siebener- Collegium es übernehmen, die Contravenienten mit Strafe zu belegen. Alle Schüler, auch die, welche nicht zu der betreffenden Classe öder Abteilung gehöree, haben allen Herren Lehrern die gebührende Achtung zu erweisen und den schuldigen Gehorsam zu leisten. Die Herren Lehrer ihrerseits sollen sehr darauf bedacht sein, alles das innezuhalten, was die Herren Vorsteher ihnen befehlen, widrigenfalls sie von ihnen in Strafe zu nehmen sind und diese von dem Siebener־Collegium vollstreckt wird. 5. Die Herren Vorsteher sollen die Klassen täglich morgens und nachmittags inspicieren und zwar jeder von ihnen an einem bestimmten Tage. Wenn der an der Reihe befindliche durch dringende Ursache verhindert ist, soll er einen seiner Kollegen bitteil, für ihn einzutreten, und zwar sowohl um danach zu sehen, dass die Herren Lehrer ihre Pflicht tun, wie auch damit die Schüler sich pünktlich einfinden und in ihrem Unterricht Fortschritte machen, überhaupt um durch ihre (der Vorsteher) Anwesenheit zu verhindern, dass nach irgend einer Richtung hin etwas vernachlässigt wird. 6. Donnerstags während des Vormittags, sollen sie (die Lehrer) mit den Schülern eine Repetition des während der Woche durchgenommenen Pensums anstellen und nachmittags mit den Kleinen die Berachot und einen Teil der Tefilä wiederholen, worauf namentlich zu achten ist, damit alle hierin Geläufigkeit erlangen und zusammen mit der Gemeinde vollkommen correct beten können, wie in § 3 vorgesehen. Auch soll man ihnen dann Unterricht in guten Manieren, Höflichkeit und Wohlanstäüdigkeit des Ausdruckes erteilen. Es soll unter ihnen kein Fluchen und keinerlei unschickliches Woit geduldet werden, auch ist streng darauf zu sehen, dass sie sich auf der Strasse sehr ruhig verhalten. 7. Sonntags vor Roshodes, eventuell am Donnerstag anfangend, soll man in Anwesenheit aller Herren Vorsteher eine Prüfung der Schüler vornehmen. Hierbei soll man feststellen, wieviel Fortschritte ein jeder gemacht hat, und den, der es verdient, in eine höhere Klasse versetzen. Denjenigen, welche in einer Disciplin sich auszeichnen, soll man die ersten Plätze geben, so-