Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3486266-3486277--2099-3488905- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Homer 1× ep/1025156
OCR text
22 und zum Dienste des Gebenedeiten Gottes, sowie zur Förderung‘ SeinerHeiligen Lehre veröffentlicht. 1. Alle Herren ßobicim (Lehrer) sollen den Unterricht der Talmidim mit besonderer Sorgfalt und beständiger Aufsicht (leiten) und sich in den betreffenden Schulen pünktlich vor der angeT setzten Zeit einfinden; diese ist immer wie folgt: Des Morgens 72 Stunde nach dem Verlassen des Gottesdienstes (teffilä) und nachmittags um lx/2 Uhr. Es soll unterrichtet werden: Von Anfang Roshodes Kislev bis Ende Sebath, und in einem Jahre von 18 Monaten bis Ende Adar primeiro, 272 Stunden morgens und 272 Stunden nachmittags; während des übrigen Teils des Jahres morgens 8 und nachmittags 3 Stunden. Freitags sollen sie (die Schüler) morgens beim Verlassen des Gottesdienstes kommen und eine Stunde lernen, indem alle, von Parasä-Schülern aufwärts, den Abschnitt der betreffenden Woche aus dem Pentateuch und den Propheten (Perasä e Afftorä) durchnebmen, damit sie solche vollkommen wissen und an den Sabbathen in der Gemeinde leicht verstehen und dem Vorbeter folgen können. Am Sabbath sollen sie 1 Stunde vor Minchä kommen und während jener Stunde bis zu Beginn des Mittaggottesdienstes lernen. An den Feiertagen (pascuas festivas) und den Rüsttagen (vesporas) zu denselben sind die Schüler beurlaubt. An den Mittelfeiertagen sollen sie nur vormittags zu der angesetzten Zeit kommen, nachmittags aber beurlaubt sein. A11 den beiden Tagen Purim und an einem beliebigen Tage von Hanucä, am 15. Sebath (es ist dies ßosasanä das Arvores), am 14. Ijar, welches Pesach seny ist, am 33. des Homer und am 15♦ Ab haben sie Urlaub. Sie sollen täglich und zwar im Sommer 72 Stunde, im Winter 74 Stunde vor Harbit in die Synagoge kommen, um Psalmen zu lesen. An den ersten Tagen der Landesfeste, nämlich Ostern, Pfingsten und Weihnachten, wird ihnen Urlaub gegeben. Es ist aber allen Schülern anzuempfehlen, dass sie sich sehr ruhig verhalten oder zu Hause bleiben.