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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1909-01-01 · VI. 1908 - 5669 (1909) · page 49

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VI. 1908 - 5669 (1909)
Date
1909-01-01
Page
– (sequence 49)
Language
German
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ermöglichen und die von der Gemeinde gewährte Unterstützung in Wegfall kommt, wurde beschlossen, die Gemeinde solle eine Beihülfe von 150 otffc gewähren. Am 7. Q u i s 1 e b. Debora Cardoza erklärt, dass sie lange krank gewesen sei und wenig Mittel für ihre Wiederherstellung habe. Es wurden ihr D/2 Reichstaler zur Pflege (para galinhas1) bewilligt. Abraham Semach trägt vor, er könne krankheitshalber in diesem Winter nicht von hier fortkommen, er bitte um Unter- Stützung. Beschlossen: Für die folgenden 4 Monate erhält der Genannte monatlich 3 Reichstaler und im Monat März solle er in Gottes Namen fortreisen (com bem se ira). Dem H. (Chacham) Baruch ben Baruch aus /. . wird mit Rücksicht auf seine grosse Familie (progenie), die ausgestandene Gefangenschaft und erlittenen Drangsale, sowie weil er es wegen seiner Gelehrsamkeit verdient, eine Unterstützung von 75 c//& gleich 25 Reichstaler bewilligt. Am 17. desselben werden einem italienischen Goldschmied, der in Brasilien gewesen ist und nach Polen reist, 4 Reichstaler bewilligt. An demselben Tage teilt Roby Leäo mit, sein Schwiegersohn aus Holland habe beschlossen, nach Smyrna (Jsmir) zu reisen. Er wünsche, ihm eine Beisteuer zu den Reisekosten zu leisten und bitte um Vorschuss von 100 o# ä conto seines Salärs. Obgleich nun verordnet ist, dass derartigen Gesuchen nicht stattgegeben werden solle, befahl man, diesen Betrag für Rechnung der Gemeinde zu verabfolgen. (Uebersetzung.) Im Namen des Gebenedeiten Gottes I Satzungen und Statuten der jetzt vereinten und allgemeinen Talmud Torä in dieser unserer Gemeinde zu Hamburg. Zu Vorstehern derselben hat das Siebener*Collegium die Herren Jeosuah de Palacios, Joseph Jesurun und Joseph Abendana erwählt und ihnen volle Befugnis erteilt, um alles nach ihrem besten Dafürhalten anzuordnen. Mit Genehmigung genannter Herren und in deren Namen werden solche (Statuten?) zur Ehre x) Wörtlich ״für Hühner‘*.

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