Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
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io ihre Spenden zuwenden müssen; auch soll keine Spende an Sefer oder bei irgendwelcher Gelegenheit zu Gunsten des Hasan oder sonst jemandes gemacht werden dürfen, ohne zunächst der Armenkasse (Sedacä) zu gedenken. Demnach soll die Ausgabe für besagte Midracim nur aus der Tasche der betreffenden Personen bestritten werden, ohne dass die Kasse der Generalgemeinde irgendwelche Schädigung erleidet. Hiermit werden nicht nur diese Ausgaben erspart, sondern auch der Schaden vermieden, welcher aus dem Verlegen derselben (der Medrasim) nach anderen Orten ent־ steht, was mit einer Aufregung der Nachbarschaft verknüpft ist, die sich sodann auf übelwollende Personen erstreckt, wie die Erfahrung bei anderen Gelegenheiten einer Lokalveränderung gelehrt hat. Zweitens, wenn der Fall eintritt, dass diejenigen, welche die Midracim besuchen, in ihren Spenden für die Generalgemeinde nicht ihren Vermögensverhältnissen Rechnung tragen, können die Herren des Vorstandes sie nach Gutdünken besteuern, damit sie in nichts ihre Pflichten vernachlässigen und das Interesse des Gemeinwohls keinen Nachteil erleide. Und drittens sollen sie gezwungen sein, ihre synagogalen Festlichkeiten (surot) bei Gelegenheit von Hochzeiten und Beritiot in der Hauptsynagoge abzuhalten, wozu auch das Medras auf der Herrlichkeit (verpflichtet) sein soll, damit sie besser und übereinstimmender dartun, dass sie alle Angehörige und Mitglieder derselben (der Generalgemeinde) sind und in allem der Leitung und Verwaltung der Herren des Vorstandes unterstehen. Aus dieser Erlaubnis ergibt sich ein besserer Bestand gegenüber der Landesbevölkerung, damit diese, — da wir in der Art unserer Zusammenkünfte keine Veränderung jener gegenüber eintreten lassen, — uns daran, mit Rücksicht auf unsere Privilegien, nicht hindern kann, auch an einer äussern Veränderung keinen Anstoss nimmt. Und für uns selbst erreichen wir die von uns gehegte Absicht, dass unter uns nur eine Gemeinde bestehe und dass alle Brüder und Mitglieder seien, mit nur einer einzigen Kasse und einem (einzigen) von der ganzen Nation gewählten Vorstande. Hiermit wird gleichzeitig der dritte Punkt erledigt, indem die Uebelstände vermieden werden und aufhören, dass sich unter uns Gelegenheit zu Meinungverschiedenheiten findet, denn, da diese gewöhnlich bisher aus dem entstanden (sich auf das bezogen), was den . ein-