Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VI. 1908 - 5669 (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- – (sequence 37)
- Language
- German
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9 über Ausgabe und Ertrag Abrechnung zu erstatten hat, auch zum Sefer rufen (lassen) soll, falls daselbst kein Deputierter (Memunö) des Generalvorstandes hierzu anwesend ist. Hiermit wird also eine Bequemlichkeit für diejenigen auf der Herrlichkeit Wohnenden erreicht, welche etwa die Strasse nicht verlassen wollen und so Gelegenheit haben, innerhalb der Strasse ihre Andacht zu verrichten, ohne indess irgendwie dadurch im Nachteil zu sein, dass es (nur) ein Lehrhaus ist, denn auch aus ihrer Mitte, genau wie aus der der Mitglieder der Hauptsynagoge, sollen Torsteher und Deputierte (Memunim) erwählt werden, in gleicher Weise wie bei den die Hauptsynagoge Besuchenden, ohne dass die einen mehr Vorrechte oder Vergünstigungen haben als die anderen, weil diese ganze Nation als eine einzige Körperschaft betrachtet wird. Ausserdem wird hierdurch das Zusammenströmen von Menschen vermindert, (welches entstehen würde) wenn wir alle ein Lokal besuchten. 3. Um nun besser die Sicherheit unserer Privilegien zu erreichen, welche nicht zu überschreiten wir oftmals sowohl seitens des Hohen Senats wie auch seitens der uns Wohlwollenden gewarnt werden, damit die wachsame Opposition, mit welcher unsere Widersacher uns zu beunruhigen suchen, nicht zur Geltung komme (. . . . forga), was ein Punkt von so grosser Wichtigkeit ist, scheint es uns richtig, den Privaten, welche eine Synagoge (Betversammlung) im Hause haben, zu bewilligen, dass, wenn dieselben aus Frömmigkeit ein Midräs zur Verrichtung ihrer Andacht zu haben wünschen, ihnen solches freistehen soll, weil dies nicht nur etwas Uebliches und selbst an denjenigen Orten gestattet ist, wo grössere Freiheit herrscht, sondern weil es hier zur Erhaltung unseres Wohnrechts (Kesidencia) nötig und erforderlich ist; ausserdem aber mit ]Rücksicht auf den Eifer, mit welchem ihre Vorfahren viele Jahre hindurch in so unglücklichen und gefahrvollen Zeiten der Nation gedient haben, indem sie mit ebenso grosser Bereitwilligkeit wie beträchtlichen Opfern an eigener Bequemlichkeit ihre Häuser zu diesen heiligen Andachtsübnngen hergegeben haben; unter der Bedingung jedoch, dass sie, erstens, keine in diesen Midracim gemachten Spenden an Wachs, Oel, Nedabä (Nedaua) für dieselben verwenden dürfen, vielmehr soll alles für die Generalgemeinde bestimmt sein, welcher sie alle