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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 436

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 436)
Language
German
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376 Aus dem vierzehnten Jahrhundert besitzen wir hierüber eine kurze Nachricht aus dem Bistum Wloclawek, zu dem Kujavien und auch La bisch in gehörten. Dort wird in einer Ermahnung anlässlich einer Synodal-Visitation gesagt, dass im Bistum zur Verantwortung gezogen werden sollten ״si qui Judei aut pagani baptizati ritum infidelium reassumpserunt 1)״. Aus grosspolnischen jüdischen Gemeindebüchern sind auf uns nur trümmerhafte Berichte gekommen, weil das Judentum der Proselytenmacherei gegenüber überhaupt sich ablehnend verhält, und zudem damals Zurückhaltung geboten war. Aus Kurnik hören wir von Mittwoch, dem 23. Tebeth 1751, dass ein Proselyt und seine Frau auf ihrer Reise nach Schrimm aus der Gemeindekasse eine Subvention von zwei Guldentalern und einem Sechser erhalten haben2). Dasselbe berichtet das SchneidemühlerGemeindebuch3) aus dem Jahre 1767, von wo der Proselyt sich nach Deutsch- Crone wandte, das gleiche aus den Jahren 17 70-71 und 1787-8 8, ferner aus dem Jahre 1771, in dem ein solcher nach Krojanke reiste, und dasselbe aus den Jahren 1779-80, 1783-84, in welch’ letztgenanntem Jahre der Fall sich zweimal ereignete, 1 7 8 5-86, in welchem drei solcher Fälle verzeichnet werden, und in dem Rechnungsjahre 178 8-90, in dem es sich um eineProselytin handelte. 1785-86 reiste der eine mit einem Diener. 1780-81 sowie 17 88-90 wurde je einer für die Weiterreise nach Schönlanke unterstützt und 17 8 3-84 einer für eine solche nach K 01 m a r. Bei einer Subvention vom Jahre 1784-85 wird das Reiseziel des Proselyten nicht angegeben, ebensowenig in zwei Fällen aus dem Jahre 1 7 8 67 8־. Die Höhe der Subvention schwankte zwischen drei Gulden und sechs Talern, zu denen noch sechs Gulden Wagengeld kamen, die der nach Kolmar reisende einheimste. Die Proselytin verursachte einen Kostenaufwand von sieben Gulden, derjenige mit dem Diener •einen solchen von sechzehn Gulden. 1j Archivutn komisyi historyczney, Krakau 1889, V 228; vgl. Monumenta historica dioeceseos Wladislaviensis, Wloclawek 1889, IX 9. *} Kurniker handschriftliches Gemeindebuch S. 65 a. 8) jetzt im Gesamtarchiv der deutschen Juden in Berlin S. 66 a, 91a, b, - 118a, 132b, 142a. 148b, 149a, 154a, b, 159a, 164a, 164b.

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