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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 429

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 429)
Language
German
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369 Seine Ausstellungen setzt Ehrentreu im folgenden weiter fort: ״Es ist auch meines Erachtens undenkbar, dass diese Institution — ״Lehrversammlungen am ר׳־ח abzuhalten — späterhin aulgegeben wor- ״den wäre, wenn sie zu den בשעת השמד angefochtenen und bekämpften ״Einrichtungen gehört hätte. Erfahrungsgemäss erlangten solche ״Institutionen dadurch eine höhere Weihe und Bewertung, sie wurden ״dem Volke teuer und heilig, wie alle jene Gebote .שממת נפשם ע*הם ״Wie sehr dies psychologisch begründet ist, brauche ich nicht nach« ״zuweisen. Dass aber diese Einrichtung in späterer Zeit noch be- ״standen hätte, dafür bringt auch Hatevy kein Beispiel.‘* Nur solange das Mussaphopfer am m dargebracht wurde, enthielt man sich am Neumondtage der öffentlichen Arbeit. Das galt schon während der Zeit des ersten Tempels, wo der Tag nach m, im Gegensatz zu m, יום המעשה genannt wird. Und nur weil der ר״ח kein יום המעשה war, benützte man den arbeitsfreien Tag zu Lehrversammlungen. Als jedoch nach der Zerstörung des Tempels das Opfer aufhörte, wurde der ר״ח wie alle anderen Tage zu einem Arbeitstage, und die Lehrversammlungen hörten damit von selber auf. Weiter führt Ehrentreu aus: ״Wäre es denn nicht sehr auffallend, wenn sich über eine solche ״tiefeinschneidende גזירה, die in den Midraschim so gut und vielseitig ״beglaubigt ist, gerade dort keinerlei Nachricht erhalten hätte, wo sie ״unbedingt zu finden sein müsste, nämlich im ersten Kapitel des ״Makkabäerbuches, wo die mannigfachen Leiden und Bedrängnisse ״jener Zeit aufgezählt werden?“ Wir wissen nicht genau, welche Midraschim Herr Dr. Ehrentreu im Auge hat. Allein, das ist doch sicher, dass es sehr viele Verbote gab, die im Makkabäerbuche nicht erwähnt sind. Es war z. B. sicherlich verboten, die Tefillin, die man damals den ganzen Tag trug, anzulegen — wird ja Sabbbath 48 von einem Tefillinverbot der Eömer gesprochen ־־־, trotzdem ist nichts davon im Makkabäerbuche enthalten. Hat aber Dr. Ehrentreu unter den Midraschim, die er zum Beweise für ein טבילה-Verbot benutzt, die Jozroth im Auge, so ist seine Einwendung noch unverständlicher; denn bekanntlich hat der Verfasser jener Jozroth alles, was er irgendwo von Verfolgungen fand, zusammengeworfen. Leiden aus der Makkabäerzeit, unter Hadrian, vor und nach der Zerstörung des Tempels, Judith und Holophemes werden wähl- und kritiklos zusammengewürfelt, und das kann man doch wohl

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