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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 406

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 406)
Language
German
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346 politischen Macht niemals in Verbindung gebracht. Auch bietet uns die ganze Geschichte der Geonim von Sura keinen Anhaltspunkt dafür, dass ihre Wurde samt den mit der Würde verbundenen Rechten auf einem aussehliesslieh der suranischen Schule gewährten Privileg beruht hätte. Warum hat, wenn es sich so verhält, die suranische Schule gegenüber den Bestrebungen Pumbedithas, in mancher Hinsicht Sura gleichgestellt zu sein, nicht auf ihre ihr verbrieften Rechte gepocht? War doch die suranische Akademie auch sonst nicht geneigt, ohne weiteres auf ihre Vorzugstellung zu verzichten und hat sie sich später erst nach vielen Streitigkeiten zu einem' Aus* gleich mit Pumbeditha bequemt. (Siehe hierüber den Bericht des Nathan Hababli, desselben, der auch der' Superiorität Suras gegenüber Pumbeditha zuerst Erwähnung tut). Wehn Graetz des Weiteren^ seine Behauptung von der Verfassung der nestorianischen Kirche und von den Privilegien einzelner Kloster, die diesen von Omar und Ali gewährt worden sind, erhärten will, so kann dem entgegengehalten werden, dass auch der Sassanide Chosru Anoschirvan (531—578) christliche Schulen begünstigte, deren zu seiner Zeit je eine zu Nisibis und zu Gondi-Schapor gegründet wurden, während doch die Schliessung der jüdischen Hochschulen in diese Zeit fällt. Der Graetzsche Analogieschluss muss daher in diesem Falle als ein sehr unwahrscheinlicher bezeichnet werden. Resümieren wir wir die Ausführungen Graetz*, so müssen wir zu dem Schlüsse gelangen, dass sie auf keinem realen Boden fussen und nicht geeignet sind, die Ausführungen R. Scheriras in ihrer Richtigkeit zu erschüttern. Es ist nun an uns, die Entstehung des Gaonats, d. h. die Zeit, da die Schulhauptwürde mit dem Titel *Gaon“ belegt ward, näher zu bestimmen. Wir wissen, dass zur Zeit der Anfänge der Jeschiboth in Babylonien die Häupter derselben lediglich den einfachen Titel ריש מתיבתא Schuloberhaupt geführt Dieser Titel erhielt sich bis in die Blütezeit der Akademien und auch bis zu der durch die Verfolgungen verursachten Schliessung derselben d. h. auch die ganze Saburäeröpoche hindurch. Nun aber sagt R. Scherira schon von R. Äschi: ובכלהון אלון שגי מבתר רב פפא הזי רב אשי גאון במתא מהסיא und weiter von וממתיבתא די7*ון הוי ואמרי דגאון ד,ו׳:רב דובאי מרוב, und endlich da er von der Schliessung der Schulen spricht: והמין ימי שמד וצתת בסון* ימי מלכות פרם לא היו יכווין?5מקבע פרקי זלאותובי מתיבתא ומדבר מנהג גאונות. עד בתר במה שגי ובו׳, was alles darauf schüessen lässt, dass diese Benennung schön vor der eigentliehen Geonimperiode mitunter üblich gewesen ist. Wenn nun Graetz sagt, dass der Titel wGaon“ erst mit R. Jizchak begonnen und R Scherira bei רב הגא מפומבדיתא den Titel nur farblos gebraucht, so geht aus den eben angeführten Stellen hervor, dass im Anfang der Geonimperiode diese Bezeichnung keine neue mehr gewesen ist. Wenn nun aber erst die Schulhäupter dieser Zeit allgemein als ״Geonim“ bezeichnet werden und erst die auf die Saburäer folgende Epoche mildem Epitheton ״gaonäische* belegt wird, so hat dies seinen Grund darin, dass1 man diese Periode von der der Saburaer ihrer Bedeutung naeh unterscheiden wollte. Wie die Saburaer durch ihre Mitarbeitan derschriftlichen Niederlegung des halachischen Stoffes, durch

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