Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 379)
- Language
- German
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319 lelstellen in Babli Joma 85 b und Mechilta Anf. כי תצא, sowie Mecbilta de R. Simon b. Joehai das. (welche obigen Satz im Namen des R. Eleasar b. Asarja anführen) kennen jenen Zusatz nicht. Zweitens legt dieser Zusatz in die Worte des R. Eleasar einen Sinn hinein, den sie ursprünglich nicht haben. Würde R. Eleasar meinen, dass מילה insofern von Lebensgefahr errettet, als man später wegen deren Vernachlässigung חייב כרת ist, dann würde es sich doch dabei nicht blos um ein אבר אחד, sondern um das ganze Menschenleben handeln. Könnte man etwa von einem, der am Eusse ein lebensgefährliches Geschwür hat, sagen, es handle sich dabei nur um ein Glied?! Drittens ist der Zusatz an sich unbegreiflich. Wie, um das Kind vor der in späterer Zeit ihm drohenden n^-Strafe zu bewahren, ist es nötig, den Sabbat zu entweihen! Dies kann doch ebenso gut durch die מילה am folgenden Tage geschehen. Dadurch würde zwar das Gebot וביום השמיני ימול vernachlässigt. Dies wird aber doch nicht mit כרת bestraft. Trotzdem zitiert Raschi in Joma 1. c. diese Tosefta-Stelle zur Erklärung der Worte des R. Eleasar b. Asaija! — R. Chananel (Com. zu יומא) scheint die letztere Schwierigkeit gefühlt zu haben, indem er die Worte R, Eleasars mit folgendem erklärt: ,Wir finden, dass die Beschneidung das Kind vom Tode rettet. Dies zeigt uns die Begebenheit von Moses’ Sohne Elieser, von dem die Schrift (Exod. 4, 24 ff.) erzählt, dass, als er auf dem Wege in der Nachtherberge war, Gott ihn töten wollte, weil die Mutter nachlässig gewesen und das Kind am achten Tage nicht beschnitten hatte. Als die Mutter die Gefahr merkte, beschnitt sie das Kind und rettete es dadurch vom Tode, wie es heisst: ״und es liess von ihm ab“, womit gemeint ist, dass die tötlicbe Krankheit vom Kinde abgelassen hatte. Deshalb bat die Thora erlaubt, das Kind am Sabbat zu beschneiden, um es dadurch vom Tode zu retten. Ferner steht geschrieben (Gen. 17, 14): ״Wer sich nicht beschneidet, soll ausgerottet werden“. Wir sehen, dass das Kind durch die Schuld des Vaters und der Grossjährige wegen seiner eigenen Schuld bei Vernachlässigung der .מילד in Lebensgefahr schwebt. Dies der Sinn der Deduktion des R. Eleasar b. Asarja.“ So R. Chananel (vgl auch die Erklärung zu Exod. 4, 24 in מנדל הננאל S. 30). R. Chananel hat also gemerkt, dass die für spätere Zeit zu befürchtende n^-Strafe nicht genügt, um