Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 335)
- Language
- German
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275 Bibliothek in Parma im Jahre 1347 (siehe Stern,בית הבתידה, Wien 1854, Einleitung S. VI.). Der Best, der sich jetzt in Wien befindet, war noch im Jahre תר״ט in seinem Besitz, wie der Yermerk über dem ersten Blatt der Handsch. שייך לי זלמן שטרן ה, תד־ט לפ״ק beweist. J. Goldenthal, der Bibliothekar der hebräischen Abteilung an der Wiener Hofbibliothek, berichtet 1851 in einem Briefe an S. 1). Luzatto von diesem Manuscript merkwürdigerweise, ohne Scheriras Sendschreiben zu erwähnen. (Vgl. אגרות לשד״ל ed V. Castiglioni S. 87). J.M. Chasan, der diese Handschr. im Jahre 1857 studiert hat, spricht ״sich in seiner Ausgabe שערי תשובה Livorno 1869 fol. 115 Anm. 48 dahin aus, dass diese Abschrift des Sendschreibens Seheriras auch de Bossi Vorgelegen habe, indem er vermutet, dass auch der vom מאור עינים angeführte Schlusspassus des Sendschreibens: נכתב שנת אלף רצ״ח למניין שטרות במדינתא דפרוז שבור im Wiener Ma* nuscript wahrscheinlich am Schluss sich befand, aber mit einem letzten Blatt verloren ging. Dem ist aber nicht so, denn das Schlussblatt von Scheriras Sendschreiben ist in der Tat in diesem Manuscript vorhanden; es ist mit No. 18 bezeichnet. Auf demselben Blatt folgt unmittelbar eine neue Besponse: סימן שנ״ח. Es kann daher keinesfalls etwas dazwischen ausgefallen sein. Der Irrtum Chasans ist übrigens leicht erklärlich, da die einzelnen Blätter der Handschrift nicht in richtiger Beihenfolge zusammengebunden sind und zwei Blätter aus der Mitte fehlen. Die mit roter Tinte paginierten Seiten sollten folgendermassen geordnet sein. Auf das nach No. 6 fehlende Blatt müssten eigentlich die mit 15 und 16 nummerierten folgen; dann die No. 8, 9 und 7. Hier fehlt wieder ein Blatt, darauf kommt dann No. 11. Dann wäre die Beihenfolge auch der übrigen Blätter richtig. Diese Handschrift gehört auch zu dem sogenannten französisehen Text und hat in Schreibweise und Mängeln mehrfache Aehnlichkeit mit dem Manuscript Berlin, so dass man annehmen könnte, sie wären beide auf eine gemeinsame Quelle zurückzufnbren. Die Wiener Handschr. hat, wie wir nun nachweisen können, als Vorlage für die Pariser Handschrift gedient. Zum Zwecke dieses Nachweises seien die Belege aus beiden Manuscripten hier gegenübergestellt. Jahrbuch J. L. 0. VII. IS