Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 273)
- Language
- German
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213 gierung des Chosrau Anösarvän (531) zwischen einem Drittel and einem Sechstel des Ertrages schwankte *), wozu noch andere Steuern und Abgaben kamen, wie Militär1 2 *־) und Komnmnalsteuems), die Pflicht, die reisenden Regierungsbeamten mit Speise und Trank zu versorgen 4), ihnen die notwendigen Last- und Reittiere zur Verfügung zu stellen usw 5). Es konnnte Vorkommen, dass man mitten in der Erntezeit den Bauern vom Felde holte, damit er an einem Strassenbau schaufle, oder dass man ihm die Kühe vom Pfluge spannte, um sie ihm später mager und abgetrieben zurückzuerstatten. Konnte aber der Bauer die ihm vorgeschriebene Steuer am Ende des Jahres nicht entrichten, nahm man ihm ohne weiteres die Felder und gab sie einem reicheren, zahlungsfähigeren Pächter. Noch drückender wurden die Steuerlasten durch die Ungerechtigkeit der Steuerpächter oder Steuerbehörden. Da die Bewohner des Ortes dem Staate gegenüber für einander hafteten, konnten die erwähnten Regicrungsorgane von einem ihnen missliebigen Bürger die Steuer für alle Einwohner der Stadt einheben und ihn mit seiner Forderung, die bezahlte Summe von seinen 1J Nöldeke, Tabari, S. 241 und das. Anm. 1. a) לפרשאד. ולטרזיגא Baba bathra 8 a. Es ist dies die alte ״Kablu-Abgabe“, wie sie zur Zeit des Darius bezeichnet wurde, das aes equestre der Römer Vgl. Köhler und Peiser, Aus dem babylonischen Rechtsleben IV, 8 (Darius 353 v. 9. Jahr 10. Ab), wo zur Ausrüstung eines Soldaten ausser dem Reittier zwölf Gewänder, zwölf Panzer usw. aufgezählt werden. 8) לשורא. Beitrag zur Stadtmauer (Baba bathra 8 a); לאגל' גפא (daselbst und Baba mez. 108 a) nach Raschi und Aruch Stadttor, nach R. Gerschom: ״eine Wand oder Zaun nahe bei der Mauer von aussen, um die Mauer zu schützen“. Pollak, Persien II, S 121—122, schreibt: ,. . . Unmittelbar um die Ringmauer des Dorfes liegen die Äcker und Gärten, an der äusseren Peripherie durch eine zweite Lehmwand eingehegt.“ Mit אגל* גפא wird wohl diese zweite Lehmwand gemeint sein; לבריא פתיא (ebendas.) zum Graben eines Kanals («*ns-assyr. pattu-Kanal, D. 555). Vgl Pick, Assyrisches u. Talmudisches, S. 21 und den Kommentar des R. Gerschom das* zu בריא חדתא, der die richtige Erklärung gibt. 4) Nedar. 62 b, Bab. b. 8 a, 8 ארנזנאqoc.vog Wegsteuer, vgl. Tosaph. im Namen des R Chananel •אדוהת דוחן לשלמע העובר ממקזם למקים שמתן לז בל עיר ועיר ארזהד vgl. noch Pesach. 6a. Über diese Steuern im römischen Reiche, besonders über die ״annona urbis“ vgl. Seek, Geschichte des Unterganges der antiken Welt, Bd. II, S. 250-258. 5) אגגריא dyyccqsia Frohndienst; vgl. Baba mez. 78 a.