Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 259

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 259)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3486266-3486279--2752-3488672
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

199 (Uebersetzung.) Am lt 0 s-c h 0 d e s Nisan. Dem Vorstände erschien es angebracht, in Gemässbeit des am vergangenen Ros-chodes Nisan verkündeten Decrets wegen der Denuncianten (malsins), dasselbe alljährlich zu wiederholen und zu erneuern und den damals ausgesprochenen Herein de colbo zu bestätigen und zu bekräftigen, so dass dieser stets in gleicher Kraft und Gültigkeit bleibt jenen Treulosen und Bösen (perfidos e jnicos) gegenüber, welche sich dieser Sünde schuldig machen, indem sie in ihrer verruchten Gesinnung der Allgemeinheit oder einzelnen unserer Nation dadurch zu schaden suchen, dass sie, es sei bei den Landesgerichtsbehörden oder־ bei irgend einem deren Beamten böswillige Anzeige erstatten, woraus ihrem Nächsten Schaden erwächst. Da nun dieses eine Sache von so grosser Tragweite ist, welche unserem Bestände schaden kann, wird einem jeden ans Herz gelegt, mit Wachsamkeit zn suchen, zu forschen, auszukundschaften und zu prüfen, ob sich unter uns irgend ein Widersacher (agresor) befindet, der sich des schweren Vergehens der Angeberei schuldig macht. Hat jemand non festgestellt, wer der Betreffende ist, so soll er bei Strafe der Berachä verpflichtet sein, dies sofort einem beliebigen Mitgliede des Vorstandes kundzutun, welches, bei derselben Strafe, hierüber die schuldige Geheimhaltung zu beobachten hat. Man wird sodann alsbald Schritte tun, um den Delinquenten mit aller Strenge zu bestrafen, indem man ihn aus der Gemeinde Israel, welcher Gott Gedeihen schenke (que el Dio aumente), ausstösst und austilgt. (Ref erat.) Am 22. Nisan. Der Herr Haham David Coen legte seine grosse Bedrängnis dar. Er finde es unmöglich, mit dem ihm gezahlten Gehalt anszukommen, da er ausschliesslich auf dasselbe angewiesen sei. Er bitte daher den Vorstand um etwas Zulage, um seine Familie in der üblichen bescheidenen Weise ernähren zu können. Beschlossen: Ihm durch den Präsidenten Semuel de Caseres sagen zu lassen, die Gemeinde befinde sieb znr Zeit nicht in der Lage, Gehaltsaufbesserungen zu gewähren, mithin auch ihm nicht; er möge sich nur mit dem begnügen, was er bekommt, bis wir mit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.